Zu kurz gesprungen
(NL/1162641013) Berlin, d. 2. Dezember 2011. Daraus hätte mehr werden können. Der Bundestag hat gestern das Versorgungsstrukturgesetz verabschiedet, doch der zentrale Schwachpunkt ist geblieben: Die einseitige Ausrichtung auf die niedergelassenen Ärzte. „Einseitigkeit ermöglicht keine ausgewogenen, funktionierenden Versorgungsstrukturen. Darum aber hätte es gehen sollen“, begründet Peter Asché, Pressesprecher des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), die kritische Haltung des Krankenhausmanagements.
Ob die nun ermöglichten finanziellen Anreize für Arztpraxen tatsächlich zu einer nennenswerten Verbesserung der Situation in schon heute schlecht versorgten Regionen beitragen werde, bleibe abzuwarten. Skepsis sei angebracht, zumal der Weg in die Niederlassung in jedem Fall über das Krankenhaus führe – und auch hier herrsche in diesen Regionen oft ein kaum noch zu kompensierender Mangel an Ärzten. Das sei ein Grund für die Forderung des VKD gewesen, auch die Krankenhäuser zu entlasten. Im Versorgungsstrukturgesetz fand das keinen Niederschlag.
Vom VKD begrüßt worden war die Schaffung eines neuen Bereichs ambulanter spezialfachärztlicher Leistungen. Dass dieser zu einem Probefeld Sektor übergreifender Versorgung der Patienten wird, wie gehofft, scheint jetzt schon wieder fraglich. Zunächst sieht es so aus, dass ambulante Leistungen, die Krankenhäuser bereits heute z.B. für Krebspatienten und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten erbringen, nicht mehr möglich sein sollen, außer in besonders schweren Fällen. Damit wird sich die Versorgung dieser Kranken sogar verschlechtern.
Ohne jegliche Begründung werden auch neue Regeln für Medizinische Versorgungszentren aufgestellt – einem gut funktionierenden Modell an der Schnittstelle der Versorgungsbereiche. Diese Neuerungen sind vollkommen überflüssig und für manche Krankenhäuser sogar kontraproduktiv.
Für die notwendigen Strukturveränderungen unerlässlich und vom VKD daher auch gefordert ist eine Sektor übergreifende Bedarfsplanung. Dafür werden allerdings Daten benötigt, die aus dem niedergelassenen Bereich nicht ermittelt werden können, weil den Vertragsärzten die ursprünglich von ihnen abgeforderten Kodierpflichten – im Krankenhaus längst Routine – mit dem neuen Gesetz wieder erlassen werden.
Der Wille, tatsächlich zukunftsfeste Strukturen zu ermöglichen, wird vom VKD nach wie vor begrüßt. Der Bundestag hat jetzt aber ein Gesetz beschlossen, das – unschlüssig und protektionistisch – sein Ziel nicht erreichen wird. „Zu kurz gesprungen – leider“, bedauert Peter Asché.
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