Bausparvertrag.net
Bausparvertrag.net informiert: Wer seinen Bausparvertrag nicht mehr benötigt, hat die Möglichkeit, diesen an einen Angehörigen weiterzugeben.
Viele wollen sich in Zukunft den Traum vom eigenen Haus oder der schicken Eigentumswohnung erfüllen und legen bereits frühzeitig den Grundstein in Form eines Bauspardarlehens. Doch während der Ansparphase können sich die Vorstellungen oder die persönlichen Lebensumstände schnell ändern, so dass das mit dem Bausparvertrag in Aussicht gestellt zinsgünstige Darlehen nicht mehr zur Finanzierung benötigt wird. In einer solchen Situation können Bausparer ihren Anspruch auf ein zinsfestes Darlehen auf einen Angehörigen übertragen. Eine solche Übertragung ist möglich unter Ehepartnern, Verlobten, Geschwistern und auch an die Kinder. Zwar bedarf eine Abtretung der Zustimmung der Bausparkasse, in der Regel wird diese allerdings ohne Probleme erteilt. Soll die Übertragung auf einen Nichtangehörigen stattfinden, sind die Bausparkassen nur in Ausnahmefällen damit einverstanden.
Das zinsgünstige Bauspardarlehen kann lediglich für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel Schönheitsmaßnahmen am Haus, den Kauf von Wohneigentum, Vermessungskosten, Maklerprovisionen oder der Bau einer Garage. Wichtig ist auch, dass das Wohnobjekt ganzjährig nutzbar ist. Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen beispielsweise an Ferienhäusern können nicht finanziert werden. Eine Übersicht aktueller Bauspar-Angebot erhalten interessierte Leser unter http://www.immobilienfinanzierung.net/vergleiche/bauspardarlehen/
Ein Bausparvertrag ist aber nicht nur zur Finanzierung eines Wohnobjektes geeignet, sondern auch zum Renditesparen. Angesichts der recht guten Zinsen kann der Bausparvertrag somit auch als Alternative zum Festgeld abgeschlossen werden. Um seine Spareinlagen muss sich dabei kein Bausparer Sorgen, machen. Wie unter http://www.bausparvertrag.net/ratgeber/bausparen-sicherheit.html ausführlich nachgelesen werden kann, sind diese vollumfänglich abgesichert.
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