Das APAWiS-Jobnetzwerk setzt sich mittlerweile aus 28 Portalen und Jobbörsen rund um das Thema Arbeit und Personal zusammen. Mit der Personalvermittlung-24 können jetzt auch Vermittlungen mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durchgeführt werden.
Durch den AVGS wird es ermöglicht, dass arbeitslos gemeldete Jobsuchende unterstützt und kostenfrei mit passenden Unternehmen durch die nach AZAV zertifizierte Personalvermittlung-24.de zusammengeführt werden.
Die Zertifizierung ist seit dem 01.01.2013 der Qualitätsstandard in der privaten Arbeitsvermittlung.
Ziel ist es, die qualitativen Ansprüche an die Vermittlungen hoch zu halten, Bewerbern einen optimalen Vermittlungsprozess zu gewährleisten und Unternehmen kostenfrei sowie strukturiert mit passendem Personal zu bedienen. Unternehmen können, indem sie freie Vakanzen im APAWiS-Jobnetzwerk melden, den Recruiting-Prozess aktiv anstoßen und sich neben der honorbasierten Fachkräftevermittlung nun auch kostenfrei passendes Personal von der Personalvermittlung-24 vorstellen lassen.
Neue Regelungen für Arbeitssuchende schön und gut, aber wie sieht es in der Praxis aus? Wer kann einen AVGS beantragen, wie bekommt man ihn und wie ist der weitere Ablauf?
Zunächst kann generell gesagt werden, dass neben Empfängern von ALG I und ALG II auch Arbeitssuchende einen AVGS bekommen können die von Arbeitslosigkeit bedroht sind wie zum Beispiel Studenten und Berufsrückkehrer. In den einzelnen Beantragungen wird nach Ermessen der Arbeitsagentur entschieden oder es besteht ein direkter Rechtsanspruch. Genaue Informationen und die entsprechenden Anträge um den kompletten Vermittlungsprozess gibt es auf www.Personalvermittlung-24.de.
Unternehmen und arbeitslos gemeldete Jobsuchende finden sich auf Personalvermittlung-24.de Damit Unternehmen die passenden Profile im Kandidatenpool finden laden Sie als Bewerber per Online-Formular Ihren Lebenslauf hoch um auf sich aufmerksam zu machen.
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Erik Makowski
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