Der Zensus 2011 geht mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. Mit dieser Befragung klären die Statistischen Ämter der Länder Unstimmigkeiten, die im Rahmen des Zensus 2011 bei der Zusammenführung der Daten der Einwohnermeldeämter mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung aufgetreten sind. Diese Klärung dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet ausschließlich an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern statt. Den klassischen Fall dieser Befragung stellen Einfamilienhäuser dar, an denen die erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise zum Studium weggezogen sind. Bei Haushalten, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung Angaben zu ihrem Wohnsitz gemacht haben, findet keine erneute Befragung statt.