Der Fiskalpakt zur Durchsetzung neuer Regeln für die Staatshaushalte in Europa droht aufgeweicht zu werden. Dies gehe aus einer aktuellen Fassung des Vertragsentwurfs vom 10. Januar hervor, berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“. Laut dem aktuellen Papier sollen die neuen Haushaltsregeln nur noch über „verbindliche, dauerhafte – vorzugsweise verfassungsrechtliche – Bestimmungen“ in nationales Recht umgesetzt werden.
In einem älteren Entwurf heißt es, die Umsetzung der neuen Regel müsse „auf Verfassungsebene oder vergleichbarer Ebene“ erfolgen. Insbesondere die Bundesregierung dringt auf Vorschriften mit Verfassungsrang wie die deutsche Schuldenbremse. Im Entwurf des „Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“, sind zudem Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. So ist beispielsweise davon die Rede, dass die Mitgliedsstaaten ihre Sparanstrengungen in einer schweren Krise – bei einem „außergewöhnlichen Ereignis“ oder einem „schwerwiegenden Konjunkturabschwung“ – aussetzen dürfen. Und wie genau der Europäische Gerichtshof die Einführung der neuen Haushaltsregeln überwachen darf, ist auch noch nicht geklärt. Am kommenden Montag werden sich in Brüssel die Finanzminister mit dem Fiskalpakt befassen, Ende Januar nehmen sich die Staats- und Regierungschefs den Vertrag noch einmal vor.