Zeitung: Rechtsverstöße bei Billigfrisören an der Tagesordnung

Bei deutschen Discount-Friseuren sind kalkulierte Rechtsverstöße in den Arbeitsbedingungen offenbar weit verbreitet. Das haben Recherchen der in Berlin erscheinenden „Welt am Sonntag“ ergeben, der eidesstattliche Erklärungen sowie Arbeitsverträge von Mitarbeitern verschiedener Ketten vorliegen. Demnach arbeiten viele Billigketten mit Arbeitsverträgen, die Mindestumsatzvorgaben für die angestellten Friseure beinhalten.

Solche Vorgaben sind jedoch nach Ansicht von Arbeitsrechtlern und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nicht gesetzlich erlaubt. Auch können offenbar einige der Ketten ihre pauschalen Niedrigpreise nur anbieten, indem sie von vorneherein mit unbezahlten Überstunden kalkulieren. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert angesichts der Zustände schärfere Kontrollen der Betriebe. „Wir fordern nicht nur auf dem Bau, sondern auch in allen anderen Dienstleistungsbereichen schärfere regelmäßige Kontrollen, um Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit aufzudecken“, sagte ZDH-Präsident Otto Kentzler. Grundsätzlich müsse der Markt für alle Anbieter offen sein. „Die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen muss aber sicher gestellt sein.“ Bisher kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls lediglich in unregelmäßigen Schwerpunktprüfungen die Friseurbetriebe. In der deutschen Frisörbranche tobt ein ruinöser Verdrängungswettbewerb. Jeden Tag eröffneten zuletzt laut Statistik des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Schnitt vier neue Salons – bei insgesamt gleichbleibender Kundenzahl. Mittlerweile ist nach Branchenschätzungen fast jeder zehnte Frisörsalon ein Discounter.