Hans-Peter Friedrich
Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde, Text: dts Nachrichtenagentur
Für das geplante NPD-Verbotsverfahren verweigern einige Landesregierungen die Zusicherung, dass das Beweismaterial ohne die Hilfe von V-Leuten des Verfassungsschutzes gesammelt wurde. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ lehnen mehrere Landesinnenminister ihre Unterschrift ab und wollen stattdessen nur die Präsidenten der Verfassungsschutz- und Landeskriminalämter unterzeichnen lassen. Ohne die Testate steigt nach Auffassung von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht in einem möglichen NPD-Verbotsverfahren die Klarnamen von V-Leuten genannt haben möchte.
In einem der „Welt am Sonntag“ vorliegenden vertraulichen Schreiben von Friedrich und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) an die Innenminister-Konferenz (IMK) heißt es dazu: „Das wäre äußerst problematisch, weil es einerseits Menschenleben gefährden und andererseits die Arbeit des Verfassungsschutzes über viele Jahre erschweren würde.“ Beide warnen ausdrücklich vor den Prozessrisiken: „Unter Berücksichtigung der im Bericht enthaltenen Ausführungen und in Abwägung der dargestellten prozessualen Risiken muss der Ausgang des Verfahrens nach übereinstimmender Ansicht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als offen betrachtet werden.“ Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts sei „nicht prognostizierbar“.