Die Arbeitsgruppe der Euro-Länder und EU-Kommission haben sich auf einen neuen Vertragsentwurf zum Fiskalpakt geeinigt. Nach Informationen der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) soll der dauerhafte Euro-Rettungsfonds ESM Hilfsgelder nur an solche Staaten auszahlen, die den Pakt auch unterzeichnen. Damit brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine zentrale Forderung durch.
Setzt sich eine Regierung dem Verdacht aus, die geplanten nationalen Schuldenbremsen nicht einzuführen, soll sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden können. Länder, die die Urteile des EuGH nicht umsetzen, müssen mit einer Geldstrafen von bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes rechnen. Die Summen sollen in den Rettungsfonds ESM fließen. Das Europäische Parlament setzte sich mit seiner Forderung durch, den Fiskalpakt innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren in reguläres EU-Recht zu überführen.