Zeitung: EU-Beamte erhalten Gehaltserhöhung von bis zu 8,8 Prozent

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Europaflagge
dts Nachrichtenagentur

Die 33.000 EU-Beamten können in den kommenden Monaten mit einer Gehaltserhöhung von bis zu 8,8 Prozent rechnen. Wie die „Bild-Zeitung“ (Montagausgabe) unter Berufung auf ein internes Papier des juristischen Dienstes des Europäischen Rates berichtet, ergibt sich das Gehaltsplus aus dem Wegfall einer Sonderabgabe der EU-Beamten sowie zwei ausstehenden Gehaltserhöhungen. Danach könnte eine bisher erhobene Sonderabgabe in Höhe von 5,5 Prozent des Bruttolohns zum Jahresende wegfallen.

Sie ist nach dem Statut der EU-Beamten nur bis 31. Dezember 2012 befristet. Über eine Verlängerung sollte im Rahmen der Verhandlungen über ein neues Statut entschieden werden. Kommission, Parlament und Mitgliedsländer konnten sich aber bisher nicht einigen. Die „Sonderabgabe würde nicht mehr von den monatlich den Beamten gezahlten Dienstbezügen abgezogen“, heißt es laut „Bild-Zeitung“ in dem vertraulichen Papier der EU-Juristen. Die EU-Beamten würden „ihre monatliche Besoldung danach ohne den Abzug der Sonderabgabe erhalten“. Dazu könnte die noch ausstehende Gehaltserhöhung um 1,7 Prozent rückwirkend ab Juli 2011 kommen. Der EU-Rat hatte gegen die Erhöhung vor dem EU-Gerichtshof geklagt, weil die EU-Kommission sich geweigert hatte, wegen der Finanzkrise auf die Erhöhung zu verzichten. Eine solche Sonderreglung sieht das EU-Beamtenstatut in Krisenzeiten ausdrücklich vor. Allerdings hatte der EU-Gerichtshof bereits im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Gehaltserhöhung 2010 zugunsten der EU-Beamten entschieden. Zusätzlich käme dann noch die Gehaltserhöhung 2012. Ihre Höhe ist zwar offiziell noch nicht festgelegt worden. Laut Haushaltsplan hat die EU-Kommission aber mit einem Plus von 1,6 Prozent kalkuliert. Einen Verzicht auf diese Erhöhung hatte die Kommission nach der der Zeitung vorliegenden Papiere kürzlich erneut abgelehnt. Es bestehe trotz der Finanzkrise kein Grund „von der normalen Methode“ der Berechnung der Gehaltserhöhung für die EU-Beamten abzuweichen. Die EU-Mitgliedsländer haben der Kommission deshalb vorgeworfen, sie habe „nicht die erhebliche, abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union“ berücksichtigt.