Die Koalitions- und Regierungsberatungen über eine Neuregelung Rentenfrage vor dem Hintergrund drohender Altersarmut haben nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ schon zu wichtigen internen Vorklärungen geführt. So haben sich offenkundig CDU, CSU und FDP in vom Kanzleramt koordinierten Verhandlungen bereits auf eine grundsätzliche Verbesserung beim Erwerbsminderungsschutz für jene verständigt, die nicht bis zum 67. Lebensalter arbeiten könnten. Grundsätzliche Einigung herrsche, so wurde der Zeitung aus Verhandlungskreisen bestätigt, auch bei der Frage einer generell verbesserten Anerkennung von Erziehungsleistungen.
„Milliardensummen“ könnten aber, aus Haushaltsgründen nicht bewegt werden. Deshalb deute fast alles auf eine nach sozialen Gesichtspunkten eingeschränkte Teilverbesserung hin. Grundsätzliche Klarheit herrsche inzwischen auch in der Frage einer verbesserten Verrechnung von privater Vorsorge und betrieblicher Altersvorsorge. Die Spitzen der Regierung seien sich einig, dass bis „spätestens Ende November, wenn es geht aber schon im Oktober“ eine Runde der Koalitionsspitzen die abschließende Einigung erzielen müsse. Die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, sagte der „Leipziger Volkszeitung“: „Es gelten zwei Grundprinzipien: Die Lebensleistung wird in der beitragsfinanzierten gesetzlichen Rente abgesichert, eine eventuelle Bedürftigkeit in der steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter.“ Klar sei, dass es in der Rentenversicherung Nachholbedarf bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen gebe. „Zur Lebensleistung gehören auch die Erziehungszeiten, denn ohne Kinder funktioniert der Generationenvertrag eben nicht“, betonte Hasselfeldt. Um da mehr Gerechtigkeit zu schaffen gebe es mit den Kindererziehungszeiten und den Kinderberücksichtigungszeiten zwei Stellschrauben. Diskutiert wird, nach den Zeitungs-Informationen, eine nach sozialen Gesichtspunkten begrenzte Teilverbesserung bei den Kindererziehungszeiten bei Personen, die ohne Neuregelung im Rentenfall in die Grundsicherung abzugleiten drohten. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums würde ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt bei der Rentenanrechnung für vor 1992 geborene Kinder bei demnächst in Rente gehenden Frauen mit 300 Millionen Euro im Jahr 2013 und im Endstadium 2030 mit 3,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Insbesondere die Frauenunion von CDU/CSU fordert aber auch eine Verbesserung für die Bestandsrentner. Dies führte bei der angestrebten Regelung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt im ersten Jahr zu Mehrkosten von 6,3 Milliarden Euro. 2030 wären dafür 5,8 Milliarden Euro aus Beitragsmitteln notwendig. „Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der jeweiligen konzeptionellen Ausgestaltung. Hier liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch“, sagte die CSU-Politikerin der Zeitung. Angesichts der langfristigen Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent „sollte überdies der Erwerbsminderungsschutz stärker als bisher vorgesehen verbessert werden für die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis 67 Jahre arbeiten können“, meinte die CSU-Politikerin. „Eine Möglichkeit wäre, sowohl bei der betrieblichen als auch bei der privaten Altersvorsorge die Anrechnungsregelung auf die Grundsicherung zu überprüfen, damit mehr Menschen von dieser Förderung profitieren können“, sagte Frau Hasselfeldt. Man sei sich einig, dass „die Eigeninitiative gestärkt werden“ sollte.