Für die drei zur Festnahme ausgeschriebenen deutschen Steuerfahnder sind die Schweizer Haftbefehle offenbar „nicht völlig überraschend“ gekommen. Das sagte ein mit dem Fall vertrauter Spitzenbeamter der „Süddeutschen Zeitung“. Die Steuerfahnder seien schon seit einiger Zeit nicht mehr in die Schweiz gereist, „um solche Risiken zu vermeiden“.
Sie hätten Kenntnis von den drei Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft gehabt und seien auch frühzeitig über die am 15. März in Bern erlassenen Haftbefehle informiert worden. „Es ist unsere Fürsorgepflicht, die Fahnder zu schützen“, erklärte der Beamte.