Die Wahlniederlage der Union in Nordrhein-Westfalen wirkt offenbar wie ein Beschleuniger für das umstrittene Betreuungsgeld für daheim erziehende Eltern. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe). Nachdem Angela Merkel am Montag in den Vorstandsgremien der CDU dazu aufgefordert habe, diese Diskussion angesichts der politischen Lage sofort zu beenden, stehe nun endgültig fest, dass ein Entwurf von Familienministerin Kristina Schröder schon am 6. Juni ins Kabinett kommen, am 14. Juni in erster Lesung im Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause am 29. Juni dort endgültig beschlossen werden soll.
Die CDU-Frauen wollten nach dem eindringlichen Appell Merkels ihren weiteren Widerstand aufgeben, hieß es ergänzend in Unionskreisen. Eltern, die ihr Kind nicht in einer Krippe betreuen lassen, sollen ab 2013 für ein Kind im zweiten Lebensjahr 100 Euro monatlich bar bekommen. Ab 2014 soll es dann 150 Euro monatlich für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr geben. Elterngeldbezüge sollen ebenso wie Hartz IV verrechnet werden. Die von der Frauen-Union der CDU geforderte Kompensation in Form einer besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente soll es definitiv nicht geben. Ein entsprechender Parteitagsbeschluss der Union aus dem Herbst des letzten Jahres wird wegen der Kosten und der Ablehnung der FDP nicht umgesetzt. Entgegenkommen will man den Kritikern nun durch eine Beschleunigung des in einigen Ländern ins Stocken geratenen Ausbaus von Kinderkrippen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, der ab August 2013 gilt, dann auch tatsächlich überall erfüllt werden kann. Familienministerin Schröder hat hierzu ein Maßnahmepaket erarbeitet. Neben organisatorischen Beschleunigungen enthält es den Angaben zufolge auch weitere Investitionshilfen für die Länder. Zahlen wurden nicht genannt. Es handele sich aber um „überschaubare Größenordnungen“. Das Gesetz soll voraussichtlich von der Bundesregierung als „Formulierungshilfe“ vorgelegt und dann von den Regierungsfraktionen eingebracht werden, um Zeit zu sparen. Die Reform ist im Bundesrat nach Auffassung des Ministeriums nicht zustimmungspflichtig.