Die Bundesanwaltschaft wird voraussichtlich erst im November Anklage gegen das mutmaßliche NSU–Mitglied Beate Z. erheben. Das erfuhr die Tageszeitung „Die Welt“ (Donnerstagausgabe) aus hochrangigen Sicherheitskreisen. Der 37-Jährigen wird die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen.
Nachdem sich ihre Komplizen Uwe B. und Uwe M. am 4. November 2011 nach einem Banküberfall das Leben nahmen, soll Z. am selben Tag die gemeinsame konspirative Wohnung in Zwickau in Brand gesteckt haben. Das Mehrfamilienhaus musste später abgerissen werden. Ermittler fanden an einer Jogginghose von B. Blut, das von der in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle K. stammte. Nach Informationen der „Welt“ sei aber der Nachweis schwierig, ob Z. ein Beitrag zu diesem Verbrechen geleistet hat. Dem NSU werden insgesamt zehn Morde, 14 Banküberfälle und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Z., die mehr als ein Jahrzehnt mit B. und . im Untergrund lebte und seit dem 8. November 2011 in Untersuchungshaft in Köln-Ossendorf sitzt, schweigt bisher zu den Vorwürfen. Die Anklage hat für die Bundesanwaltschaft absolute Priorität. Im August hatte die Behörde versichert, mehrere Staatsanwälte würden mit Nachdruck daran arbeiten, die Anklageschrift „deutlich vor Ablauf der nächsten drei Monate“ fertigzustellen. Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 12. September zugestimmt, die Untersuchungshaft von Z. zu verlängern.