Gesunde Zähne und ein schönes Lächeln gibt es nicht zum Nulltarif. Das wissen auch die Patienten, die schon seit Jahren beim Zahnarzt kräftig zur Kasse gebeten werden.
Doch jetzt kommt es noch dicker. Seit 1. Januar 2012 gilt die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die gesetzlichen Kassen zahlen nur noch die Regelversorgung, was bedeutet, dass gesetzlich Versicherte ab sofort noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Im Durchschnitt sind die Kosten für Leistungen, die von den Patienten als Eigenanteil erbracht werden müssen, um sechs Prozent gestiegen. Noch härter trifft es jedoch die Privatpatienten. Für sie steigen die Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent. Privatpatient bedeutet dabei aber nicht die Patienten die Privat versichert sind, sondern die Leistungen die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden und somit privat mit dem Patienten abgerechnet werden.
Die Zahnärzte können durch die neue GOZ auf jede Leistung, die über die Grundversorgung hinausgeht, einen satten Aufschlag erheben. Das heißt, bei Kronen, Brücken und Zahnprothesen wird es deutlich teurer. Wie viel der einzelne Versicherte letztlich bezahlen muss, wird unterschiedlich sein. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen rechnet allein bei Vollkronen mit Mehrkosten für den Patienten von 74 Euro. Teleskopkronen werden sogar um satte 100 Prozent teurer.
Implantate um fast 50% teurer.
Wenn wir uns beispielhaft die Implantatversorgung etwas genauer ansehen, dann ergibt sich folgendes Bild. Berechnen wir nur die
Hauptabrechnungspositionen bei der Implantatversorgung inkl. Krone, ergibt das eine Punktsteigerung von 3130 (GOZ 1988) auf 4690 (GOZ 2012). Das ist, bei der Mittelsatzanwendung (2,3fach) eine Steigerung von knapp 400EUR auf Rund 600EUR. Die reine Honorarsteigerung schlägt also bei einem Implantat mit knapp 50% zu Buche. Eine Mittelsatzanwendung von 3,5 oder darüber würde das Ganze noch teurer machen.
Wie kommt es zu den unterschiedlichen Preisen?
Zwar ist der Zahnarzt an die GOZ gebunden und kann pro Einzelleistung nur einen festgeschriebenen Satz abrechnen, aber er darf, wie bei Rechtsanwälten und Steuerberatern auch, einen Hebel anzusetzen. Er kann also den festgeschriebenen Gebührensatz mit einem Faktor von 1 bis 3,5 multiplizieren.
Patienten haben die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) erstellen zu lassen und sich erklären zu lassen, wie hoch das Zahnarzthonorar sein wird und welcher Faktor angewendet wird. Wichtiger als je zuvor wird der Vergleich. Zumindest sollte bei teurem Zahnersatz eine zweite Meinung eingeholt oder ein Beratungsportal im Internet zum Vergleichen genutzt werden.
Eine Zahnzusatzversicherung wird wichtiger denn je!
Wer bis jetzt noch keine Zahnzusatzversicherung hatte, für den wird es höchste Eisenbahn. Vor allem Menschen, die später einen teuren Zahnersatz haben möchten, sollten entweder schon jetzt mit dem Sparen beginnen oder am besten gleich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die dann später den größten Teil der Kosten für Zahnersatz übernimmt. Aber auch wer bereits eine Zusatzversicherung hat, sollte die Konditionen, zu denen der Vertrag abgeschlossen wurde, checken und bei Bedarf wechseln.
Viele bestehende Verträge werden die seit Januar 2012 erhöhten Rechnungen nicht mehr wie erwartet übernehmen und zahlen dann prozentual immer weniger.
Das Portal <a href="http://www.testsieger-zahnzusatzversicherungen.de„>www.testsieger-zahnzusatzversicherungen.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Thema leicht und verständlich zugänglich zu machen. Den Verbrauchern wird ein sehr einfach bedienbarer Vergleich von Zahnzusatzversicherungen geboten. Wobei es eine Vorauswahl von Zahntarifen gibt die dauerhaft sehr gut bewertet wurden. Wer hier eine Zahnzusatzversicherung abschließt, der kann auch in Zukunft über die gestiegenen Kosten nur lächeln, weil er Vorsorge betrieben hat, die sich später auszahlt.
Denn die nächste Zahnarztrechnung kommt ganz sicher, die Frage ist lediglich wann und in welcher Höhe!
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