Zahlungsfrist für freiwillige Rentenbeiträge läuft ab

Noch bis zum 2. April 2013 können Personen freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung  zahlen, um sich etwa ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu bewahren oder gewisse Wartezeiten zu erfüllen.

Normalerweise können freiwillige Beiträge an die Rentenkasse rückwirkend für das letzte Jahr nur bis zum 31. März gezahlt werden. Doch durch Ostern 2013 bekommen Verbraucher zwei zusätzliche Tage, um die Zahlung in Auftrag zu geben. Wer also noch für 2012 freiwillige Beiträge zahlen möchte, hat bis zum 2. April 2013 Zeit.

Vorteile durch freiwillige Rentenversicherungsbeiträge

Mit den Beiträgen können verschiedene Ziele verfolgt werden: Einerseits erfüllen Verbraucher mit den Zahlungen sogenannte Wartezeiten. So erwerben Rentenversicherte erst einen Rentenanspruch, wenn sie mindestens fünf Jahre lang rentenversichert sind. Mit freiwilligen Beiträgen können daher zum Beispiel Hausfrauen, die neben der Kindererziehung keine weiteren Beitragszeiten vorweisen können, die Wartezeit auffüllen. Andererseits wahren Verbraucher mit den Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dieser Anspruch kann schon dann verloren gehen, wenn eine Beitragslücke von einem Monat entsteht. Schließlich kann mit den Beiträgen auch die Höhe der späteren Rente beeinflusst werden.

Rentenbeiträge bis zum 2. April 2013 zahlen

Wer für 2012 noch nachzahlen möchte, kann eine Summe zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 88,20 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.097,20 Euro entrichten. Diese Grenzen werden Jahr für Jahr neu festgelegt, sodass Zahlungswillige stets darauf achten sollten, ob ihre Beiträge an die Rentenversicherung ausreichend sind. Auf dem Überweisungsträger ist neben der Versicherungsnummer der vollständige Name anzugeben. Vergessen werden darf zudem nicht, für welchen Zeitraum die Beiträge angerechnet werden sollen.

Für wen lohnt sich eine freiwillige Rentenversicherung?

Freiwillige Rentenbeiträge empfehlen sich nicht nur für Personen, die nicht pflichtversichert sind, zum Beispiel Selbständige. Auch wer schon eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersteilrente bezieht, kann seinen Rentenanspruch durch die freiwillige Versicherung erhöhen. Zudem können baldige Rentner diese Möglichkeit nutzen, um ihr Altersgeld aufzubessern. Für alle lohnt es sich jedoch, sich zusätzlich über andere Altersvorsorgeprodukte zu informieren. So können sich beispielsweise Selbständige und Freiberufler mit der Rürup-Rente ein finanzielles Polster für das Alter schaffen und dabei gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren.

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