Als professionelle Beratungsgesellschaft in den Bereichen bedarfsorientierter Personaleinsatz, strategische Personaleinsatzplanung (Workforce Management), Arbeitszeitberatung und Demografieanalyse berät die Dr. Scherf Schütt & Zander GmbH Unternehmen unter anderem auch hinsichtlich der Möglichkeit einer altersgerechten Arbeitszeitgestaltung durch Zeitwertkonten.
Der Einsatz von Zeitwertkonten ermöglicht die Realisierung kürzerer Arbeitszeiten für ältere Mitarbeiter ohne Gehaltskürzungen mithilfe flexibler Schichtsysteme, die eine individuelle Anpassung der Arbeitszeitgestaltung an die persönliche Situation der Mitarbeiter gewährleisten.
Unter Berücksichtigung einer bedarfsorientierten Personaleinsatzplanung entwickelt die Dr. Scherf Schütt & Zander GmbH gemeinsam mit den Unternehmen ein flexibles Zeitwertkonto Modell, das nicht nur zur Verringerung gesundheitlicher Probleme bei älteren Mitarbeitern und zur Senkung der Personal- und Vorruhestandskosten beiträgt, sondern auch eine erhöhte Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ermöglicht.
Um ihren Kunden stets die bestmögliche Beratung und Unterstützung zu gewährleisten, verfolgt die Dr. Scherf Schütt & Zander GmbH natürlich stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und bedarfsorientierten Personaleinsatzplanung, so dass sie ihre Kunden direkt über Änderungen oder Neuigkeiten in der Gesetzgebung informieren kann.
Die jüngsten Änderung des §7 SGB IV ist besonders für Unternehmen mit Zeitwertkontenmodellen und flexibler Arbeitszeitgestaltung interessant:
Seit dem 1. Januar ist eine neue Regelung bezüglich der „Flexi II“-Gesetzgebung in Kraft getreten, welche besagt, dass eine Beschäftigung für einen Mitarbeiter auch dann weiterbesteht, wenn er für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten freigestellt wird und in dieser Zeit aufgrund einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung Arbeitsentgelt bezieht.
Diese Änderung ist eine Reaktion auf die Kritik an der vorherigen Regelung, welche besagte, dass bei einer Freistellung von mehr als einem Monat die Beschäftigung nur weiterbesteht, wenn eine Wertguthaben-Vereinbarung (im Sinne eines Lebensarbeitszeitkontos) getroffen wurde. Durch diese Regelung sind die jahrelang bewährten Teilzeit-Modelle wie die sogenannte „Block-Teilzeit“ in eine rechtliche Grauzone geraten. Derartige „Block-Teilzeit“ Modelle, in der ein Mitarbeiter beispielsweise nach einem Zeitraum von 9 Monaten mit höherem Stundenumfang für drei Monate freigestellt wird, dienen insbesondere der Anpassung an saisonale Bedarfs-Schwankungen. Daher können für sie per definitionem keine Wertguthaben-Vereinbarungen getroffen werden.
Im Zuge der Änderung des §7 SGB IV können die bewährten Block-Teilzeit-Modelle seit dem 1. Januar nun wieder problemlos praktiziert werden.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung und den Zeitwertkonto Modellen der Dr. Scherf Schütt & Zander GmbH finden Sie unter www.ssz-beratung.de .
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