WORLD Palette folgt neuer Anwendungsempfehlung von GS1 Germany

Die wachsende Unzufriedenheit mit dem Palettentausch war Anlass für eine neue Studie von GS1 Germany zur „effizienteren Palettenbewirtschaftung“. Unter Führung von GS1 Germany beteiligten sich namhafte Vertreter aus Industrie, Handel und Speditionslogistik an diesem Vorhaben. Das Ergebnis ist eine konkrete Anwendungsempfehlung für die Praxis inklusive einer einheitlichen Klassifizierung von gebrauchten Paletten, der sich die WORLD Palette in vollem Umfang angeschlossen hat.

Nachdem es bisher an gesetzlichen Bestimmungen und abgestimmten Standards für die Palettenbewirtschaftung fehlte, wurde im Rahmen der Studie von GS1 Germany nun erstmals eine praxisnahe Empfehlung für die Prozesse der Palettenbewirtschaftung sowie eine Klassifizierung für einheitliche Qualitätsstandards von Paletten entwickelt. Gebrauchte Europaletten werden demnach zukünftig unterschieden in die Klassen A, B und C sowie nicht gebrauchsfähig.

An der Entwicklung dieser neuen Standards nahmen sowohl Industrieunternehmen (32 %) als auch Logistikdienstleister (54%) und Handelsunternehmen (14%) teil. Namhafte Vertreter aus diesen Branchen sind u. a. DHL, EDEKA, dm Markt, Globus, Henkel, Hornbach und Schenker.

Auch die Falkenhahn AG übernimmt für die WORLD Palette diese Empfehlung und die Einteilung in die verschiedenen Qualitätsstufen, um das Handling für die an der Studie beteiligten Unternehmen sowie für alle weiteren Kunden zu vereinfachen, damit einem Tausch nach einheitlichen Kriterien nichts im Wege steht.

So wird deutschlandweit eine einheitliche Handhabung von wieder verwendbaren Holzpaletten im Euroformat sichergestellt.

Damit gehört die Falkenhahn AG zu den Unternehmen, die sich diesem neuen Standard anschließen und ihn offensiv kommunizieren, um so für dessen übergreifende Verbreitung zu werben. Denn je mehr Unternehmen sich dem neuen Konzept anschließen, desto einfacher wird zukünftig das Palettenmanagement.

Allerdings gibt es nach wie vor keine speziellen gesetzlichen Regelungen zum Palettentausch und somit auch keine Tauschverpflichtung. Lt. GS1 Empfehlung muss jeder Prozessbeteiligte weiterhin die rechtlichen Konsequenzen seiner Teilnahme am offenen Pool selbst einschätzen. So wurden in der Studie auch noch einmal die Vor- und Nachteile beim Palettentausch im offenen Pool sowie beim Weiterverkauf gegenübergestellt.

Die Studie zeigt, dass aus Sicht der Studienteilnehmer der Kauf und Verkauf der Paletten die vertraglich einfachste Regelung darstellt, da die Vereinbarung nur zwischen zwei Parteien (Lieferant/ Kunde) besteht. Zudem ließen sich viele LKW Kilometer einsparen, die momentan für den Palettenausgleich benötigt werden. Damit würde auch dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung getragen.

Auch die Falkenhahn AG empfiehlt den Weiterverkauf von Paletten und hat hierfür ein spezielles Konzept „Weiterverkauf mit Mehrwert“ entwickelt.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden sich unter www.falkenhahn.eu

Wesentliche Neuerungen der GS1 Studie auf einen Blick:

  1. Der Begriff „gebrauchsfähig“ ersetzt den Begriff „tauschfähig“.
  2. Es wurden branchen- und sektorenübergreifend Qualitätsklassen für gebrauchte Paletten definiert.
  3. Erstmals existiert ein Dokument, das die Sichtweisen aller Beteiligten aus Industrie, Handel und Logistikdienstleister berücksichtigt.