Wohngebäudeversicherung – wie schütze ich mich bei Unwetter?

Bei einem Unwetter kann es knüppeldicke kommen. Gegen die Folgen von Sturm und Hagel schützt die Wohngebäudeversicherung

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Schwere Unwetter sorgen für viel Arbeit bei der Wohngebäudeversicherung

Meldungen von schweren Stürmen und Unwettern beherrschen in den letzten Jahren die Medien. Allein in Nordrhein-Westfalen kam es in den beiden vergangenen Wochen zu starken Niederschlägen, die vielerorts für vollgelaufene Keller gesorgt haben. Mit einer Besserung ist wohl kaum zu rechnen. Die Wohngebäudeversicherung kann zumindest dafür sorgen, dass man nach einem Unwetter nicht auf einem nassen Keller oder einem beschädigten Dach sitzen bleibt.

So gut wie jeder Hauseigentümer verfügt über eine Wohngebäudeversicherung. Diese sollte nicht nur Schutz gegen Feuer, Blitzschlag und Explosion enthalten, sondern auch Schäden durch Sturm und Hagel mit versichern. Das gleiche gilt auch für Nebengebäude auf dem Grundstück, z. B. die Gartenlaube oder die Garage. Wenn diese in der Versicherungspolice und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind, besteht hier für Schäden ebenfalls Versicherungsschutz.

Sind in der Wohngebäudeversicherung Sturmschäden abgesichert, besteht Anspruch auf Schadensregulierung, wenn ein Baum den Dachstuhl beschädigt hat oder durch heruntergewehte Dachziegel ein Loch im Dach klafft. Voraussetzung dafür ist ein Sturm mit der Windstärke 8, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h. Messungen haben ergeben, dass solche Windbewegungen an 20 bis 30 Tagen im Jahr gemessen werden.

Verbessern kann man den Schutz für die eigenen vier Wände, wenn man ergänzend zur Wohngebäudeversicherung noch eine Elementarversicherung abschließt. Denn nur so besteht auch Versicherungsschutz, steht nach einem Unwetter plötzlich der Keller unter Wasser. Überschwemmungen sind nämlich nicht Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, sondern müssen, genau wie Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen separat versichert werden. Wichtig bei der Elementarversicherung: Schauen Sie nach, sofern Sie schon den Versicherungsschutz genießen, ob Ihre Versicherung für den Fall einer Überschwemmung eine Rückstauklappe im Keller verlangt. Wenn Sie diese Vorgaben nämlich nicht erfüllen, kann es sein, dass Sie nach einer Überschwemmung trotzdem auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Unser Tipp: Prüfen Sie bei Ihrer Wohngebäudeversicherung, ob Ihr Haus gegen Witterungseinflüsse ausreichend geschützt ist. Ist das Dach noch in einem guten Zustand? Werden die Bäume auf dem Grundstück den nächsten Sturm überstehen? Falls Ihnen gravierende Mängel bekannt sind und diese nicht behoben werden, kann die Wohngebäudeversicherung bei einem entsprechenden Nachweis teilweise leistungsfrei bleiben. Wenn hingegen Dachziegel auf parkende Autos fallen oder ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, sind diese Schäden über die Privathaftpflicht abgesichert, sofern es sich um eine selbst bewohnte Immobilie handelt. Bei vermietetem Eigentum wird eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht benötigt.

Nehmen Sie sich mal eine halbe Stunde Zeit und überprüfen Ihren Versicherungsschutz auf mögliche Lücken. Teilweise sind Verträge schon älter und neue Risiken sind eventuell gar nicht berücksichtigt.

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