Die Wohngebäudeversicherung muss seit Jahren mehr Geld für Schäden ausgeben, als Beiträge eingenommen werden.
Die Wohngebäudeversicherung ist neben der Kfz-Versicherung das Sorgenkind der deutschen Versicherungsbranche. In den letzten Jahren haben die Versicherer mehr als 4 Milliarden Euro Verluste eingefahren. Nur wenige Anbieter können noch mit schwarzen Zahlen arbeiten, wenn man einmal die Beitragszahlungen und die Schadensleistungen gegenüberstellt.
Für diesen Verfall gibt es mehrere Gründe: Zum einen spielt das Wetter in der letzten Zeit immer mehr verrückt, starke Unwetter mit einhergehenden Regenfällen sorgen vielerorts zu Elementarschäden, für die die Wohngebäudeversicherung vermehrt aufkommen muss. Weiterhin ist der Bestand an Immobilien in Deutschland auch zu einem großen Teil ziemlich alt. Gebäude, die z. B. aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg stammen, bedeuten für die Wohngebäudeversicherung eine hohe Schadenanfälligkeit.
In der Zukunft ist also damit zu rechnen, dass die Beiträge steigen können. Es ist eben nicht möglich, 100 Euro an Beiträgen einzunehmen und auf der anderen Seite 108 Euro für Schäden auszugeben. Selbst wenn die eigene Wohngebäudeversicherung noch nicht die Preise anzieht, lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall. Je nach Art des Objektes und der Lage lassen sich so mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.
Die Versicherer werden den Klimawandel aber auch nutzen, um das defizitäre Geschäft mit der Wohngebäudeversicherung anzugehen. Die verheerenden Unwetter in Deutschland sind sicherlich ein Grund, um die Kunden auf das Thema Elementarschutz anzusprechen. Immerhin sind 70 Prozent der Wohngebäude in Deutschland nicht mit dieser zusätzlichen Leistung abgesichert. Der erweiterte Schutz gegen Elementarschäden deckt u. a. Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck oder auch Erdbeben ab.
Mit Vorsicht zu genießen ist die Kündigung des eigenen Vertrages, die von der Wohngebäudeversicherung ins Haus flattert. Oft ist der Ärger groß und der Gedanke an einen Wechsel des Anbieters nicht fern. Doch hier liegen die Tücken: Wenn das eigene Haus bereits in der Vergangenheit mit Vorschäden belastet ist, kann es sein, dass der Versicherungsschutz abgelehnt wird. Wer z. B. innerhalb von drei Jahren fünf Leitungswasserschäden geltend gemacht hat, wird kaum die Chance auf neuen Versicherungsschutz haben. Man kann in einem solchen Fall prüfen, ob nicht der Einschluss einer Selbstbeteiligung die Kosten senken kann.
Ist ein Wechsel hingegen problemlos möglich, muss man auf die Details achten. Worauf legt man selber wert? Der einfache Grundschutz ist oft nicht mehr ausreichend. Sind z. B.: Abbruch- und Aufräumungskoten mit versichert? Das kann notwendig werden, wenn nach einen Sturm der umgestürzte Baum vom Haus geborgen und entsorgt werden muss. Oder werden Mehrkosten durch behördliche Auflagen im Schadensfall auch mit übernommen? Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit muss ein Thema sein, um im Schadensfall durch fahrlässiges Handeln nicht den Versicherungsschutz zu gefährden.
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