Wie will ich im Alter wohnen?

Sorgenfrei in der eigenen Immobilie bleiben, endlich reisen können … Ist der Immobilien-Teilverkauf wirklich die Lösung finanzieller Probleme?

„Für viele Eigentümer ist ihre Immobilie die einzige private Altersvorsorge. Kein Wunder, dass sie sich Fragen stellen wie: Was passiert mit meinem Haus, wenn ich alt bin? Kann ich mir meine Immobilie im Alter noch leisten? Sollte ich sie verkaufen oder doch darin wohnen bleiben? Wie kann ich mir den altersgerechten Umbau leisten?“, sagt Ute Gerlach, Inhaberin von Gerlach Immobilien im Taunus.

Der Wunsch auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, ist groß. Man möchte das gewohnte Umfeld nur ungern verlassen. Das haben auch findige Dienstleister erkannt. So gibt es mittlerweile immer mehr Modelle, mit denen auch im Alter die Vorzüge des eigenen Hauses genossen werden können, der Erlös für die Immobilie aber schon gezahlt wird.

„Das wohl Bekannteste: der Immobilien-Teilverkauf“, sagt Gerlach.

Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie, maximal 50%, an ein Unternehmen. Dafür erhalten Sie eine Einmalzahlung und einen Miteigentümer. Damit Sie weiter in der Immobilie wohnen bleiben dürfen, wird im Grundbuch ein sog. Nießbrauch zu Ihren Gunsten eingetragen. Den Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmt ein vom Anbieter beauftragter Sachverständiger.

„Man muss sich aber bewusst sein, dass kein Vertrag ohne Pflichten ist“, warnt Gerlach. „Für die Nutzung zahlen Sie monatlich ein Nutzungsentgelt in Höhe von 5-7% der Auszahlungssumme. In 15-20 Jahren hat der Anbieter so sein Invest wieder zurück, ist aber immer noch Miteigentümer. An den laufenden Instandhaltungen, auch eventuell anstehenden energetischen Modernisierungspflichten, beteiligen sich die Anbieter nicht.“

Mit Vertragsschluss bevollmächtigen Sie den Anbieter die Immobilie im Falle Ihres Todes oder bei Vertragsverletzung Ihrerseits zu veräußern. Auch ein Rückkauf durch Sie ist möglich. Für diese Fälle werden Gebühren von ca. 5-6% des Gesamtkaufpreises und eine Wertsteigerung von ca. 15-17% vereinbart. Mit der Wertsteigerungsklausel sichern sich die Anbieter gegen Verluste ab. Den Wertverlust müssen immer Sie ausgleichen.

„Es gibt auch Modelle ohne Eigentümerwechsel wie Seniorenkredit oder Umkehrhypothek“, sagt Gerlach. „Bevor man eine so weitreichende Entscheidung trifft, sollte man sich darüber klar werden, was man erreichen möchte, z.B. regelmäßige Einkünfte zur Aufbesserung der Rente oder einen einmaligen Betrag? Auch mit den Erben sollte gesprochen werden, denn in vielen Fällen gehört die Immobilie dann einem Fremden.“

BaFin u. Verbraucherschutz-zentrale raten beim Thema Teilverkauf zur Vorsicht.

„Es ist wichtig, dass man sich bei einem so wichtigen Thema wie dem Verkauf einer Immobilie im Alter gut informiert und beraten lässt. Es gibt viele Alternativen zum Teilverkauf, die individuell abgewogen werden sollten. Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile und passt nicht automatisch zu jedem Eigentümer.

Als Immobilienmaklerin ist es mir besonders wichtig, meine Kunden umfassend zu beraten und gemeinsam mit ihnen die beste Lösung für ihre individuelle Situation zu finden. Der Teilverkauf kann eine Option sein, aber es gibt auch andere Möglichkeiten wie die Leibrente, Umkehrhypothek oder den Verkauf mit Rückmiete. Wichtig ist, dass die Entscheidung gut überlegt und mit den Erben und ggf. einem Fachanwalt besprochen wird.

Ich stehe meinen Kunden gerne zur Seite und berate sie individuell und kompetent. Wenn auch Sie Fragen zum Thema haben oder einen Immobilienverkauf planen, kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.“ so Ute Gerlach, Immobilienmaklerin im Taunus und Inhaberin von Gerlach Immobilien

Gerlach Immobilien, Immobilienmakler im Taunus mit über 20Jähriger Erfahrung

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