Wie Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften sinnvoll kooperieren können

Fachkonferenz in Berlin soll geeignete Kooperationswege – mit Vorteilen für beide Seiten – aufzeigen.

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(NL/5884062218) Dass das Bausparwesen in Deutschland in Sachen Zukunftsfähigkeit einige Anstrengungen unternimmt, dürfte den Experten kaum verborgen geblieben sein. Eines der brennenden Themen ist, dass offensichtlich die Nachfrage nach Bauspardarlehen auf einem niedrigen Niveau von etwa 20% pendelt und nicht erkennbar ist, wie dies wirksam zu verändern wäre.
Zugleich haben Wohnungsbaugenossenschaften mit Eigentumsorientierung inzwischen interessante Modelle entwickelt und erfolgreich erprobt. Grund genug, sich auf angemessenem Niveau und unterstützt durch attraktive Expertenkonzepte auszutauschen. Das Prinzip heißt WIN-WIN und Intelligente Kooperation (Smart Coop).

Als Anfang 2012 im VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft (MMW) e.V. die Expertengruppe SmartCoop-Wohn-Eigentum berufen wurde, um für (eigentumsorientierte) Wohnungsbaugenossenschaften moderne und zukunftsfähige Wohn-Eigentums-Konzepte zu entwickeln sowie Konzepte für Wohnrenten zu entwickeln, hielten die Experten dies zunächst für eine ganz normale Aufgabenstellung. Bei der Suche nach potenziellen und strategischen Partnern für die Umsetzung solcher Konzeptionen so Gerd K. Schaumann vom MMW-Vorstand kam man naheliegend auch auf das Bausparkassenwesen. Um für solide Gespräche auf Ebene des Bundesverbandes der Privaten Bausparkassen vorbereitet zu sein, wurde eine spezielle Fachgruppe gebildet, deren Auftrag es war, typische Kooperationsfelder aus Sicht der Bausparkassen zu identifizieren und in das Gesamtkonzept einfließen zu lassen. Dazu wurden auch Gespräche mit zahlreichen Repräsentanten von Bausparkassen geführt, insbesondere mit Maklern, weil diese dem Bausparkunden engstens verbunden sind.

Ziel war stets herauszufinden, mit welcher Motivation Menschen Bausparverträge abschließen, weil die staatliche Wohnungsbauförderung seit 2009 eng mit notwendigen wohnwirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sein muss. Überraschend war, dass einerseits ein großer Teil der Bausparkunden zwar auf die Wohnungsbauprämie fixiert ist, andererseits jedoch nur wenig konkrete Ideen hat, wohnwirtschaftliche Projekte zu realisieren. Und wo es Umsetzungsideen gab, könnte in vielen Fällen eine Umsetzung an der konkreten sozialen Situation scheitern.

Die ersten Ergebnisse der Studien waren recht verblüffend, zumal nicht zu erkennen ist, dass die Bausparkassen daraus bereits wirksame Schlüsse gezogen hätten, zumindest sind zunächst keine erkennbar. Dabei wurde die Frage, was in solchen Fällen mit der Wohnungsbauprämie geschieht, zunächst nur gestreift.

Inzwischen wurden mehrere Fachgutachten an renommierte Rechtsanwaltskanzleien und ausgewiesene Wissenschaftler bzw. Wohnwirtschafts-Experten vergeben, um die angestrebten Kooperations-Gespräche auf Ebenen der Geschäftsleitungen von Bausparkassen zu befördern.

Hierzu gehört u.a. die derzeit recht restriktive Handhabung bei der Übertragung von Bausparverträgen. Im § 14 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ist eine Übertragungszustimmung lediglich in den Grenzen des § 15 Abgabenordnung (Angehörige) vorgesehen.

Frank-Peter Evertz, Vorstand der DEUS Deutsche Societät eG, berichtete, dass bei den hierzu durchgeführten Recherchen kaum Bausparkunden aus den unteren Einkommengruppen ermittelt werden konnten, die ihren Bausparvertrag auf eine Person der Gruppe Angehörige (§ 15 AO) übertragen könnten. Bei einer restriktiven Begrenzung der Übertragung auf Angehörige, könnte sich ein durchaus gravierendes Problem für solche Kunden geben: Diese können ihren Anspruch auf das Bauspardarlehn nur realisieren, wenn sie selbst bauwirtschaftlich aktiv würden. Wenn nicht, läuft das Konzept der politisch beabsichtigten Wohneigentumsbildung offensichtlich ins Leere. Es drängt sich die Frage auf, ob die geringe Inanspruchnahme der Darlehnsquote der Bausparkassen nicht hierin zumindest zu einem Teil seine Ursache haben könnte. Ergänzend ergibt sich ein zusätzliches Thema. Die meisten Kunden dieser Einkommensgruppe setzen außerdem auf den Zufluss der Wohnungsbauprämie. Diese ist aber seit 2009 eben an diese wohnwirtschaftliche Verwendung geknüpft. Droht in Zukunft gerade solchen Menschen, für die die Wohnungsbauprämie geschaffen wurde, die nachträgliche Rückzahlung? Das wäre rechtlich und politisch ein nicht ganz unproblematischer Zustand, verbunden mit einem Imageverlust für das renommierte Bausparkassenwesen in Deutschland.

Eines der Gutachten von MMW soll deshalb klären, ob es gänzlich ins Benehmen der Bausparkasse gestellt werden kann, einer Übertragung eines Bausparvertrages die Zustimmung zu versagen, wenn dieser Kunde keinen Angehörigen findet, auf den er seinen Vertrag übertragen kann und ihm daraus offensichtlich ein Schaden entsteht.

Es scheint gute Gründe dafür zu geben, dass sich Bausparkassen und (eigentumsorientierte) Wohnungsbaugenossenschaften zum Dialog treffen, denn es geht um mehr als deren eigene Interessen. Es geht auch um Glaubwürdigkeit, Vertrauen und soziale Verantwortung.

Erfreulich gut, so Gerd K. Schaumann, laufen die Voranmeldungen zur Fachkonferenz aus der Gruppe der Bausparkassen, auch wenn dies zunächst hauptsächlich Makler und Vertriebler sind. Seit uns klar ist, dass auch die Bausparkassen mehr als bisher eigene Interessen mittels intelligenter Kooperationswege (SmartCoop) mit (eigentumsorientierten) Wohnungsbaugenossenschaften realisieren können, gehen wir davon aus, dass die Fachkonferenz zu einem echten WIN-WIN-Dialog auch auf den Führungsebenen von Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften wird.

Ziel dieses Dialoges und damit der Fachkonferenz ist zugleich, die wohnungswirtschaftliche Gesamtsituation in Deutschland weiter zu verbessern. Damit einher gehen soll deshalb auch, den Weg zu einer von allen Parteien gewollten (Wohn-) Zusatzrente im Alter zügig weiterzuentwickeln. Dazu macht es Sinn zu zeigen, welche Kräfte Partnerschaft verbunden mit Intelligenter Kooperation (Smart Coop) zu mobilisieren vermag.

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

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