Wichtige Regeln und Tipps: Mit dem Mietwagen sicher zur Europameisterschaft

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Mit dem Mietwagen zu EM – für viele ein tolles Erlebnis. Doch wer mit dem Auto zur Fußball-Europameisterschaft (8. Juni bis 1. Juli) nach Polen oder in die Ukraine reist, sollte ein paar Besonderheiten kennen. Dies gilt sowohl bezüglich der Verkehrsregeln, als auch der Straßenverhältnisse. In beiden Ländern geht es weit strikter zu als in Deutschland. Daher ist Vorsicht geboten.

Generell ist es ratsam zeitig loszufahren, um pünktlich zum Anpfiff im Stadion zu sein. Denn die alten Betonautobahnen Polens sind ein wahres Abenteuer. Mehrfach wird man auf Tempo 70 oder gar 60 Stundenkilometer gedrosselt. Zwar hat Polen in den vergangenen Jahren einen hohen Betrag in ihr Autobahnprogramm gesteckt und etwa 1100 Kilometer Autobahn sind bereits fertiggestellt worden. Doch weitere geplante Abschnitte werden bis zur EM nicht mehr rechtzeitig fertig.

Pünktlich zum Start des Sportereignisses führt Polen nun auch eine Mautgebühr ein. Besonders ein langer Abschnitt der A4 ist betroffen, doch auch weitere Autobahnen sind hier nicht ausgeschlossen. Autofahrer müssen mit zwischen 18 Zloty (etwa 4,30 Euro auf der A4) und 42 Zloty (etwa zehn Euro auf der A2) rechnen. Zudem können die Mautstationen auch zu Staus führen.

Die Verkehrsregeln in Polen und der Ukraine unterscheiden sich zum Teil stark von den deutschen Regeln. So muss zum Beispiel, in Polen vor einem grün leuchtenden Ampelpfeil für Rechtsabbieger vor dem Abbiegen angehalten werden. Außerdem ist die Fahrzeugbeleuchtung am Tag Pflicht. Das Telefonieren am Steuer ist strikt verboten und wird mit stolzen 50 Euro Bußgeld geahndet. Fahrer mit mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut müssen mit Geldstrafen ab 145 Euro rechnen. Generell gelten für Pkws in Polen folgende Tempolimits: 50 km/h innerorts, 90 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 140 km/h auf Autobahnen.

In der Ukraine sollten Fahrer eines Mietwagens komplett auf Alkohol verzichten, denn dort liegt der Promillegrenzwert bei null. Wer sich nicht daran hält, zahlt mindestens 240 Euro Strafe – eine Gefängnisstrafe ist nicht auszuschließen. Telefon-Sünder müssen 40 Euro zahlen. Außerdem ist eine Warnweste an Bord Pflicht, sonst drohen Knöllchen ab fünf Euro. Was das Tempolimit betrifft, dürfen PKW-Fahrer innerorts 60 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h fahren. Wer seinen Führerschein erst seit weniger als zwei Jahren besitzt, darf generell die 70 km/h nicht überschreiten.

Wer denkt, dass man Bußgeldbescheide zu Hause einfach im Müll entsorgen kann, ist im Unrecht. Während die polnische Polizei Bußgelder für kleinere Verkehrsverstöße sogar direkt vor Ort kassieren darf (gezahlt werden muss in Zloty), sind die Ukrainer noch erbarmungsloser. Zwar darf man hier nicht sofort kassieren, doch da die ukrainischen Behörden verhängte Geldstrafen in Deutschland nicht vollstrecken können, dürfen sie Kraftfahrzeuge ausländischer Verkehrssünder so lange beschlagnahmen, bis die Fahrer ihre Rechnung beglichen haben.

Pflicht ist in Polen, immer die Polizei bei einem Unfall zu verständigen. Die Notrufnummer 112 funktioniert ohne Vorwahl. In der Ukraine gilt die Regelung wie in Deutschland: Zu kleineren Unfällen mit nur leichten Blechschäden muss die Polizei nicht mehr ausrücken, sofern niemand zu Schaden gekommen ist und keine Straftat vorliegt.

Generell sollte man sein Fahrzeug möglichst im Auge behalten, denn neuwertige Fahrzeuge sind bei Autodieben in diesen Ländern nach wie vor beliebt.

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