Wer für das Jahr 2009 noch einen Zulagenantrag für seinen Riester Vertrag stellen möchte, der muss sich beeilen, denn eine Beantragung ist über den Anbieter des Produktes nur noch bis zum Jahresende möglich ( http://www.riester-banksparplan.com/news-15-millionen-riester-vertraege/ ).
Um die jährlich Frist nicht zu versäumen, nehmen die Anbieter von Riester-Produkten auch Dauerzulagenanträge entgegen. Denn bei den Riester-Verträgen gilt: Maximal zwei Jahre nach dem Beitragszahlungsjahr kann ein Antrag gestellt werden. Mit einem Dauerzulageantrag versäumt der Riester-Sparer keine wichtigen Fristen und kann sich auf eine rechtzeitige Stellung seines Antrages bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen verlassen. Die erforderlichen Formulare werden über die Produktanbieter verschickt.
Und auch Arbeitnehmer, die bisher noch keinen Riester-Vertrag in der Tasche haben, können bis zum 31.12.2011 ein entsprechendes Produkt abschließen. Dann gelangen sie für das Jahr 2011 in den Genuss der vollen staatlichen Zulage. Wichtig ist jedoch, dass bis zum Jahresende der Eigenbeitrag eingezahlt wird. Dieser ist abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Weitere Informationen auf. Wer eine höhere Vorsorge treffen möchte, kann natürlich auch mehr einzahlen.
Die Zulagenhöhe bei einem Riester-Vertrag wie z.B. einem Riester Banksparplan ist abhängig von der familiären Situation. So gelten pro Erwachsenem jährlich 154 Euro Zuschuss für einen Riester-Vertrag. Pro Kind werden noch einmal 185 Euro vom Staat dazu bezahlt. Bei Kindern, die seit 2008 geboren wurden erhöht sich der staatliche Zuschuss sogar auf 300 Euro.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet von einer sehr zufriedenstellenden Nachfrage nach den Riester-Produkten. Bisher haben fast 15 Millionen Arbeitnehmer einen Riester-Vertrag abgeschlossen, im dritten Quartal des Jahres sogar knapp 200.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Riester-Rentenversicherung wurde dabei am häufigsten gewählt und war das beliebteste Produkt der Antragsteller. Auf Platz zwei landeten die Wohn-Riester-Verträge, auch Eigenheimrente genannt.