Schadensersatz für WGF Anleger.
Die Kaufangebote für die Hypothekenanleihen WGFH04 und WGFH06 bereiten vielen Anlegern Kopfzerbrechen. Was sollten Anleger bei ihrer Entscheidung bedenken? Anleger können sich einer stetig wachsenden WGF AG Interessengemeinschaft anschließen.
WGFH04 und WGFH06: Kaufangebote nach der Insolvenz der WGF AG
Die Anleger der Hypothekenanleihen WGFH04 und WGFH06 beschäftigt derzeit nicht nur die Insolvenz der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG selbst, sondern auch Kaufangebote für ihre Anleihen. Zahlreichen Anlegern wurden in den Tagen seit dem Bekanntwerden der Insolvenz der WGF AG entsprechende Angebote weitergeleitet. Da ein Anbieter möglichen Interessenten eine Frist bis zum 11.01.2012 setzte, beschäftigen sich derzeit viele Anleger der Anleihen WGFH04 und WGFH05 mit diesen Angeboten. Dies spiegelt sich in den Fragen wieder, die die Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen richteten.
Die Entscheidung, ob die Anleihen WGFH04 und WGFH06 verkauft werden oder nicht, liegt einzig und allein bei den Anlegern. Anleger, die sich noch nicht entschieden haben, sollten jedoch genau überlegen. Wenn beispielsweise ein Kaufpreis von ca. 15 % des Nennbetrags für eine WGF Hypothekenanleihe angeboten werden, dann „lohnt“ sich dieses Angebot für die Anleger unter dem Strich rechnerisch erst dann, wenn sie im Insolvenzverfahren Verlust von über 85 % erwarten. Hierbei müssen Anleger bedenken, dass ein Insolvenzverfahren zwar erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten kann, jedoch kommt es nicht automatisch zum Totalverlust.
Weitere häufige Fragen und Antworten
Der Themenkomplex „Kaufangebote für die Anleihen WGFH04 und WGFH06“ ist nur ein Aspekt rund um die Insolvenz der WGF AG. Da es noch zahlreiche weitere Fragen gibt, hat Dr. Ralf Stoll auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich mittlerweile über 600 Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen gemeldet und die Zahl steigt täglich weiter an. Dies zeigt, dass die WGF Insolvenz die Anleger bewegt.
Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.
Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite weitere Informationen:
www.wgf-interessengemeinschaft.de
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus neun Rechtsanwälten und einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.
Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
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