Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) will der EU-Kommission mehr Handhabe bei Verstößen ihrer Mitglieder gegen die Rechtsstaatlichkeit geben. In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Donnerstag schlägt Westerwelle vor, dass die EU-Kommission in einem ersten Schritt einen Bericht zu den Verstößen erstellen und den Mitgliedsstaat auffordern soll, die Defizite unverzüglich zu beseitigen. In einem zweiten Schritt könne die EU-Kommission den EU-Rat befassen, der geeignete Maßnahmen wie das Einfrieren oder Kürzen von EU-Mitteln beschließen könne.
Als letztes Mittel bliebe das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags mit scharfen Sanktionen. Westerwelle begründet seinen Vorstoß damit, dass der Artikel 7 hohe Hürden aufbaue und daher in der Praxis noch nie zur Anwendung gekommen sei. Die bestehenden Instrumente seien daher unzureichend, schreibt der FDP-Politiker in seinem Gastbeitrag. Der Bundesaußenminister verspricht sich von seinem Vorschlag, dass bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit oder die Demokratie die EU-Kommission frühzeitig die Initiative ergreifen könne. Als konkrete Fälle nennt er die Gefahren für die Medienfreiheit in Ungarn und für die Unabhängigkeit der Justiz in Rumänien.