Wenn Angehörige mal eine Pause brauchen Das aktuelle Pflegemagazin berichtet über die Verhinderungspflege

(pk) Herdecke, 19.09.2012 Die Mein PflegeService GmbH mit zentralem Firmensitz in Castrop-Rauxel ist ein deutschlandweit expandierender Verbund ambulanter Pflegedienste. Als eines der Angebote wird von der Mein PflegeService GmbH die eigene Zeitschrift „Das Pflegemagazin“ herausgegeben. In der aktuellen Ausgabe, die soeben ausgeliefert wurde, geht es unter anderem um die so genannte Verhinderungspflege, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit von ihrer oft anstrengenden und zeitlich auslastenden Pflegetätigkeit ermöglicht.

Im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich die Vorschriften, die die Pflegeversicherung betreffen. Dieser jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherung wurde im Januar 1995, also vor gut 17 Jahren, als Pflichtversicherung eingeführt. Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit werden seither Hilfen in der Pflege finanziert. Auch in Fällen, in denen pflegende Angehörige mal eine Entlastung nötig haben! Man spricht dann von der so genannten Verhinderungspflege.

Ein praktisches Beispiel macht deutlich, worum es geht: Eine Tochter engagiert sich seit zwei Jahren in der Pflege ihrer Mutter. In dieser Zeit hat die Tochter keinen Urlaub mehr gemacht, die Kräfte sind verbraucht. Nun ist es der Tochter möglich, für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Jahr einen ambulanten Pflegedienst damit zu beauftragen, sich in der Zeit ihrer urlaubsbedingten Abwesenheit um die Mutter zu kümmern. Dafür sieht der Gesetzgeber einen Maximalbetrag vor, der vom Pflegedienst nach Stunden abgerechnet werden kann.

Sogar Hilfen für „alltägliche Lücken“ sind möglich: Hat die Tochter selbst Verpflichtungen wahrzunehmen, wie z.B. einen Arzt- oder Friseurbesuch oder andere Erledigungen, die außerhalb der Wohnung stattfinden, kann Verhinderungspflege auch stundenweise beansprucht werden. In solchen Fällen wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Fazit: Die Verhinderungspflege könnte noch stärker genutzt werden. Pflegende Angehörige können davon ebenso profitieren, wie letztlich auch die Patienten/innen selbst. Diesbezügliche Fragen werden von der Mein PflegeService GmbH sehr gern beantwortet, die mit ihrem qualifizierten Personal für Verhinderungspflegen selbstverständlich auch jederzeit zur Verfügung steht.