Ackerflächen mit leichter Hanglage können unter bestimmten Umständen gefährlich werden
Die Ackerfläche, die man hier sieht, macht eigentlich einen ganz harmlosen Eindruck, oder? Nur ein kleiner Hügel, kein großartig ausgeprägtes Gefälle, kein Hang in dem Sinne. Und doch, solche Flächen sollte man auf keinen Fall unterschätzen. Sie können nämlich zu Wassermonstern werden, wenn bestimmte Umstände erfüllt sind.
Wenn eine solche Ackerfläche noch nicht bewachsen ist und beispielsweise ein angefrosteter Boden vorliegt, kann es zu einer Katastrophe kommen. Bei einem Starkregen kann das Regenwasser nicht versickern, sondern fließt oberflächlich ab. Wenn der Acker dann auch noch längs des Hangs gepflügt worden ist, ist der Weg des Wassers vorgezeichnet. So kann es zu massiven Überschwemmungen kommen.
Befindet sich am Fuß des Hangs eine Bebauung, haben die Häuser schlechte Karten gezogen. So kann das von der Ackerfläche abfließende Wasser zum Beispiel über Lichtschächte an Kellerfenster gelangen, wie man es zum Beispiel hier sieht: www.dr-hoevelmann.de/Ackerfläche löst Überschwemmung aus . Von dort kann es schließlich in die Häuser eindringen, diese überfluten und zu einem schwer wiegenden Wasserschaden führen.
Die Schäden sind teilweise immens. Erschwerend kommt hinzu, dass das Wasser die Ackerflächen abspülen kann und auf diese Weise jede Menge Schlamm mit heranführt. Die beiden Bilder auf www.dr-hoevelmann.de/Ackerfläche löst Überschwemmung aus zeigen Beispiele, bei denen Schäden im sechsstelligen Bereich entstanden sind.
Schwierig ist die juristische Bewertung im Spannungsfeld zwischen Naturkatastrophe (Starkregen / Überschwemmung), der „guten landwirtschaftlichen Praxis“, Planungsmängeln, fehlenden Rückhalteräumen oder mangelhaften Entwässerungseinrichtungen.
Mehr zu Wasserschäden ist hier zu finden: Dr. Hövelmann – Sachverständige & Gutachter .
Dr. Andreas Hövelmann ist Gutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Zusammen mit seinen Mitarbeitern, die auch alle Sachverständige und Gutachter sind, führt er Schadensanalysen und Wertermittlungen durch, insbesondere für Bauwerke und Gebäude, Anlagen und Maschinen. Des Weiteren werden Umweltschäden begutachtet und Brandursachen ermittelt. Das Unternehmen bietet darüber hinaus Prüf- und Messdienstleistungen an.
Kontakt:
Dr. Hövelmann – Sachverständige & Gutachter
Andreas Dr. Hövelmann
Küppershofweg 15
52072 Aachen
0241-53808570
zentrale@dr-hoevelmann.de
http://www.dr-hoevelmann.de