Welt-Sepsis-Tag 2022 – Umfassender Impfschutz kann lebenslange Folgeschäden verhindern

München, September 2022 – Es sind besonders Babys und Kleinkinder, die am häufigsten von Meningokokken-Erkrankungen betroffen sind. (1) Zwar sind diese Fälle sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen (2) und unter anderem eine Blutvergiftung (Sepsis) auslösen. Betroffene leiden oft ihr Leben lang an den möglichen Folgeschäden – dabei können unterschiedliche Impfungen gegen Meningokokken-Bakterien bestmöglich vor einer Erkrankung schützen. Anlässlich des Welt-Sepsis-Tages am 13. September soll auf diese Schutzmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden.

Als Leonie mit elf Monaten an einer sehr seltenen Meningokokken-Sepsis erkrankt, kämpfen die Ärzt*innen im Krankenhaus fast drei Monate um ihr Überleben. Sie schafft es – trägt jedoch schwere Folgeschäden davon, die sie ihr Leben lang begleiten werden. Das Mädchen ist mittlerweile knapp drei Jahre alt, ein Bein stark vernarbt. Solange Leonie wächst, folgen jährliche Operationen, um ihr Bein zu verlängern. Dadurch muss sie immer wieder aufs Neue laufen lernen.

Meningokokken-Bakterien können eine Hirnhautentzündung (Meningitis) und/oder eine Blutvergiftung auslösen. Folgeschäden betreffen jede*n fünfte*n – trotz Behandlung. (1) Etwa jede*r zehnte Erkrankte stirbt in Folge einer Blutvergiftung. (2) Bei einem Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung sollten Eltern daher so schnell wie möglich mit ihrem Kind zur Ärztin bzw. zum Arzt oder das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen. Es zählt jede Minute, denn je früher mit einer Antibiotika-Therapie begonnen werden kann, desto wahrscheinlicher können Folgeschäden vermieden werden.

Grippeähnliche Symptome erschweren Diagnose

Tückisch an Meningokokken-Erkrankungen sind die anfangs unspezifischen und grippeähnlichen Symptome, die eine Diagnose erschweren. Es können Fieber, Erbrechen, Schläfrigkeit, Krämpfe sowie bei Babys eine vorgewölbte Fontanelle auftreten. (2) Bei septischen Verläufen kommt es zu kleinen punktförmigen Hauteinblutungen, Blutdruckabfall und Organversagen. (3)

Auch Leonies Eltern werden zunächst zwei Mal wieder nach Hause geschickt, da die Ärzt*innen im Krankenhaus anfangs aufgrund der unspezifischen Symptome eine Virusinfektion vermuten. Erst als Leonie Hauteinblutungen bekommt, fällt der Verdacht auf Meningokokken, der sich dann bestätigt.

Unterschiedliche Impfungen für den bestmöglichen Schutz vor Meningokokken

Dass es unterschiedliche Impfungen gegen Meningokokken gibt, erfahren Leonies Eltern erst im Nachhinein. Heute wünschen sie sich, dass man sie schon frühzeitig umfassend darüber aufgeklärt hätte. „Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich mich darüber informieren, welche Impfungen zur Verfügung stehen – und nicht nur, welche zu den Standardimpfungen gehören“, sagt Leonies Mutter heute. Denn ihre Tochter hat zwar überlebt, die Folgeschäden aber bleiben.

Die Standardimpfung gegen Meningokokken C wird in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Kinder im Alter von zwölf Monaten empfohlen. (4) Sie kann jedoch nicht vor anderen Meningokokken-Gruppen schützen. Für einen umfassenden Schutz stehen bereits früh zusätzlich mögliche Impfungen gegen die Gruppen B und ACWY zur Verfügung. Gruppe B ist in Deutschland mit über 60 % für die meisten Fälle verantwortlich, gefolgt von Y, C, W, A und anderen. (5) Viele Krankenkassen erstatten die Kosten der zusätzlich möglichen Impfungen bereits auf Anfrage ganz oder teilweise – nachfragen lohnt sich.

Eltern sollten sich frühestmöglich bei ihrer Kinderärztin bzw. ihrem -arzt über die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen informieren.

Weitere Informationen auch unter: www.meningitis-bewegt.de.

(1) Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. Juni 2022.

(2) BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/32Bnccl. Juni 2022.

(3) RKI: „Ratgeber Meningokokken”. Verfügbar unter: https://bit.ly/34Vw8ec. Juni 2022.

(4) RKI: „Epidemiologisches Bulletin 04/2022“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3HGNm1C. Juni 2022.

(5) RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de, Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2019, Invasive Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; Juni 2022.