Eine aktuelle Umfrage zeigt auf, dass jeder zweite Autofahrer seine Rechte in einem derartigen Fall nicht kennt.
Bei einem Verkehrsunfall bei dem man im Recht ist, wissen die meisten Verkehrsteilnehmer, dass alle Schäden die Gegenpartei tragen muss. Schnell tauscht man also die Versicherungen sowie Personaldaten aus und hofft, dass die Versicherung den Schaden zeitnah reguliert. Weit gefehlt, denn laut einer aktuellen Statistik versuchen immer wieder die Versicherungen den Schaden am eigenen PKW entweder klein zu rechnen oder die Regulierung monatelang zu verzögern und dies obwohl die Fakten feststehen.
Übernahme der Anwaltskosten durch die Versicherung
Bei der Studie gaben über die Hälfte an, dass sie sich nicht darüber im Klaren sind, dass die Gegenpartei auch einen Anwalt bezahlen muss, den man in Anspruch nimmt. Dies ist sicherlich ein Grund dafür, dass ebenfalls jeder Zweite bei einem Verkehrsunfall keinen anwaltlichen Rat einholt. Vielmehr vertraut man darauf, dass die Versicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden am eigenen PKW übernimmt und man so schnell wieder ein funktionstüchtiges Auto hat. Aus der Erhebung ging ebenfalls hervor, dass die Versicherungen schneller und vor allem in größerer Höhe bezahlen wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.
Dabei werden neben dem eigentlichen Schaden am PKW auch die erwähnten Anwaltskosten sowie die Kosten für ein Gutachten über den Schaden übernommen. Deshalb sollte man bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um sich nicht mit den Versicherungen herumschlagen zu müssen.
Diese Kosten muss die Versicherung der Gegenpartei übernehmen:
1. Der Geschädigte hat Anspruch auf die gesamte Übernahme der Reparaturen
2. Die Anwaltskosten muss ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers begleichen
3. Übernahme der Kosten für einen unabhängigen Gutachter
Speziell beim dritten Punkt versuchen die Versicherungen immer wieder den Schaden durch einen eigenen Gutachter gering zu halten.
Anwaltskanzlei Sachse – Anwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht und Strafrecht
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