Welche Optionen gibt es bei der Elternzeit?

Bereits innerhalb der ersten Woche nach der Geburt ihres Kindes müssen Eltern ihrem Arbeitgeber mitteilen wie lange Sie die Elternzeit in Anspruch nehmen und wann sie wieder an ihren Arbeitsplatz tätig sein wollen. Eltern wissen, Kinder kosten Geld und darum möchte man eigentlich so schnell als möglich wieder arbeiten. Ein Grund warum Eltern eine kürzere Elternzeit beantragen; später, wenn das Kind da ist möchten sie die Elternzeit verlängern.

Arbeitgeber sind von einer Verlängerung der Elternzeit nicht begeistert, denn sie haben den Arbeitsplatz bereits für die beantragte Zeit besetzt und müssen nun wieder umdisponieren. Es gibt jedoch Umstände, die für eine Verlängerung der Elternzeit sprechen und die keiner Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen.

Insgesamt haben junge Eltern Anspruch auf eine Elternzeit insgesamt bis zu drei Jahren. Während der Elternzeit haben Eltern, welche sich in Elternzeit befinden Kündigungsschutz und Anspruch auf Rückkehr zu einem Arbeitsplatz, der dem vorherigen gleichwertig ist. Die dreijährige Elternzeit kann komplett nach der Geburt des Kindes genommen werden, aber auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden. Dies bedeutet, 24 Monate der 36-monatigen Kündigungsfrist kann aufgeteilt und übertragen werden.

Grundsätzlich müssen Eltern vor dem dritten Geburtstag des Kindes die Elternzeit beantragen und festlegen. Doch Eltern können sich während der ersten beiden Jahre der Elternzeit anders entscheiden. Das Landesarbeitsgericht Berlin entschied mit Az. 21 Sa 390/18, zugunsten der Eltern.

Im Zweifel ist der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Roland Sudmann ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und steht für solche Fragen zur Verfügung.