Welche Krankenversicherung kommt denn infrage?

 

Alle Bürger in Deutschland müssen Mitglied einer Krankenversicherung sein. Dafür gibt es zwei Gesundheitssäulen zur Auswahl. Es gibt die Möglichkeit in eine gesetzliche oder private Krankenkasse zu gehen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind die meisten Arbeitnehmer vertreten. Das hat auch Gründe. Sie können nicht in die private Krankenkasse wechseln, weil ihr Einkommen zu gering ist. Die Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln, müssen die Versicherungspflichtigen erreichen. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2014 bei 53.500 Euro. Das ist das Jahresbrutto, was der Arbeitnehmer erreichen muss, um in die private Krankenkasse wechseln zu können. In der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge von der Regierung festgelegt. Die Beitragshöhe liegt derzeit bei 15,5 % vom monatlichen Bruttolohn. Die Arbeitnehmer brauchen aber diesen Beitrag nicht selbst aufkommen. In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es eine fast paritätische Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. So übernimmt der Arbeitgeber von diesen 15,5 % genau 7,3 % vom monatlichen Brutto. Diese Summe wird jeden Monat an die gesetzliche Krankenversicherung des Mitarbeiters überwiesen. Aber nicht alle Beschäftigten erhalten diesen Zuschuss. Die Statusgruppe der Beamten hat die Wahl auch Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu werden. Dabei gibt es aber Unterschiede. In der gesetzlichen Krankenkasse muss der Beamte den vollen, also die 15,5 % des monatlichen Bruttos selbst bezahlen. Das Gleiche trifft auch auf die Krankenversicherung Referendare zu. In vielen Bundesländern werden Referendare verbeamtet. So gehören sie ebenfalls zu der Statusgruppe der Beamten. Die Krankenversicherung Referendare besitzt eine Sonderstellung. Entscheiden sich die Referendare von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, so müssen sie sich von der gesetzlichen befreien lassen. Generell für alle Beamten besteht keine Versicherungspflichtgrenze. Sie können also unabhängig von ihrem Einkommen in die private Krankenkasse wechseln.

 

Die Besonderheiten der privaten Krankenversicherung für Beamte?

 

In der privaten Krankenversicherung erhält der Beamte einen Zuschuss, auch Beihilfe genannt. Geht der Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse leer aus, so erhält er in der privaten Krankenversicherung eine Beihilfe. Darauf haben die Beamten und somit auch die Referendare einen gesetzlichen Anspruch. Die Regelung erfolgt in den Beihilfeverordnungen und dafür sind die Bundesländer so wie der Bund zuständig. Die Beihilfe wird vom Dienstherrn zugleich der Arbeitgeber der Beamten gezahlt. Die Höhe der Beihilfe beginnt bei 50 Prozent. Diese steigt bis auf 70 % an, bei zwei Kindern, die sich im Haushalt des Beamten befinden. Dabei gibt es für den Beamten und Referendare eine Sonderstellung. Sie müssen sich nur für die Restkosten bei einer privaten Krankenkasse versichern lassen. Das sind also 30 oder 50 % und damit ist die Mitgliedschaft bei einem privaten Anbieter preiswerter als in einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Mitgliedsbeitrag in einer privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach einem festgesetzten Beitragssatz, sondern nach dem Alter und Gesundheitszustand des Beamten. So ist die Krankenversicherung Referendare bei einem privaten Anbieter eine gute Alternative. Die Referendare befinden sich ja noch in der Ausbildung im öffentlichen Dienst und ihr Einkommen ist noch nicht all zu hoch. Das haben die privaten Krankenversichrungen erkannt und bieten spezielle Ausbildungsberufe an. Erfolgt dann die Verbeamtung auf Dauer, dann kann von diesem Ausbildungstarif in einen Volltarif gewechselt werden.

 

 

Wichtige Leistungen der privaten Krankenversicherung?

 

 

In Deutschland existieren über 40 private Krankenkassen und das können viele nicht mehr überblicken. Deshalb wird der unabhängige Versicherungsmakler in Anspruch genommen. Der Pluspunkt ist hier, er besitzt einen Zugang zu allen privaten Krankenversicherungen. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es den Basistarif und weitere werden als Bausteine auf die persönlichen Bedingungen zugeschnitten. An erster Stelle ist hier die freie Arztwahl zu nennen. Auch das Krankenhaus kann der Beamte frei wählen. Die Unterbringung erfolgt in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Die Behandlung erfolgt nur durch den Chefarzt. Das sind gute Gründe in die private Krankenversicherung zu wechseln.

 

 

Bruns Versicherungsmakler
Sven Bruns
Natruper Str. 83
49076 Osnabrück