Wehrbeauftragter beklagt mangelnde Luft-Rettungskapazitäten

Der Wehrbeauftragte des Bundestages hat die mangelnden eigenen Bundeswehr-Fähigkeiten bei der Luftrettung von kämpfenden Soldaten in Krisenregionen beklagt. „Es ist bedauerlich, dass wir noch nicht selbst im Notfall deutsche Kräfte von überall her retten und evakuieren können“, sagte Helmut Königshaus in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (Sonnabend-Ausgabe). Der Wehrbeauftragte verwies auf die verteidigungspolitischen Richtlinien.

Danach müsse sich „die Bundeswehr zukünftig auf mehr und noch ganz andere Einsätze als in Afghanistan einstellen, das kündigt auch der Minister immer wieder an“. Da sei es nur verständlich, das die Bundeswehr-Soldaten wissen wollten, ob und wann bestehende Fähigkeitslücken wie beispielsweise beim Lufttransport geschlossen würden. „Insbesondere die Absicherung mit eigenen Rettungshubschraubern im Einsatz muss sichergestellt werden“, verlangte Königshaus. Dankenswerterweise würden die den Deutschen fehlenden Kapazitäten in Afghanistan derzeit noch immer von den US-Streitkräften ausgeglichen. Er könne nur hoffen, dass es stimme, dass „Mitte 2013 eigene Hubschrauber zumindest für das sogenannte Forward-Air-Medevac eingesetzt werden können“, ergänzte Königshaus. Der Wehrbeauftragte, der demnächst wieder nach Afghanistan zum Truppenbesuch reisen will, versprach den am Hindukusch stationierten Bundeswehr-Soldaten, dass bis zum endgültigen Abzug ihre größtmögliche Sicherheit garantiert sein werde. Königshaus machte aber darauf aufmerksam, dass das Risiko deutlich größer werden könnte. „Die Geschichte anderer Konflikte hat uns gelehrt, dass Abzüge eine komplexe Herausforderung sind. Dessen sind sich meiner Wahrnehmung nach die Verantwortlichen bewusst. Und das wissen auch unsere Soldatinnen und Soldaten.“ Momentan gebe es glücklicherweise eine deutlich sicherere Lage in den Teilen Afghanistans, in denen die Bundeswehr stationiert sei. „Das ist ein Erfolg der Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten und auch des partnerschaftlichen Zusammenwirkens“, sagte Königshaus.