Im Juli 2010 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf ein grundlegendes Menschenrecht verabschiedet: der Zugang zu sauberem Trinkwasser und das Recht auf hygienische Sanitäranlagen. Aber die Verwirklichung dieses Rechts ist nicht hinreichend geklärt. In Europa und den Wirtschaftsstaaten ist das Problem reinen Trinkwassers und sauberer Sanitäranlagen noch nicht gelöst. Etwa 2,5 Milliarden Menschen müssen auf die angemessenen Zustände verzichten. Menschen in Entwicklungsländern und in Europa erkranken durch verschmutztes Wasser und können an den Folgen sterben.
Obwohl das Recht von den Vereinten Nationen ausgearbeitet und 2010 in Kraft gesetzt wurde, hat sich die Lage nicht verbessert. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist nicht ausreichend gewährleistet. Noch immer leidet ein Großteil der Weltbevölkerung unter den Folgen schlechten Trinkwassers und mangelnder Hygienebestimmungen. Die Umsetzung des Rechtes würde bedeuten, dass jeder Mensch Zugang zu annehmbaren, gesunden und bezahlbarem Wasser haben muss. Das Wasser sollte in ausreichender Menge für die persönlichen Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Ebenso verhält es sich mit sanitären Anlagen.
Dreigliedrige Staatenpflicht
Die Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser scheint das Problem zu sein. Um den geforderten Standard zu gewährleisten, müssen Staaten viel Geld investieren. Diese kommen der dreigliedrigen Staatenpflicht jedoch nicht ausreichend nach, die ihnen auferlegt wurde. Ihre Aufgaben bestehen darin, den Zugang zu Wasser nicht zu beeinträchtigen. Den Staaten fehlt es an Wissenschaftlern, Ingenieuren und Fachkräften, die ein entsprechendes Prüfsystem aufbauen. In den Entwicklungsländern werden in Treibhäusern große Mengen Wasser für den Anbau von Gemüse und Blumen verwendet. Dieses Wasser fehlt den Eingeborenen, um ihr Vieh zu versorgen. In China wird Batteriesäure über die Erde entsorgt, sodass Wasser vergiftet und fruchtbares Ackerland unbrauchbar wird. Auf die Einführung neuer Gesetzte muss ihrer Umsetzung folgen, damit derzeitige Zustände enden. Ein Umdenken der Menschen ist notwendig.
Todesursache: verschmutztes Wasser
Die Vereinten Nationen haben den ersten Schritt gemacht, um mit der Verabschiedung des Menschenrechts, Zugang zu sauberem und gesundem Wasser sowie zu hygienischen Sanitäranlagen zu gewährleisten. Es fehlt jedoch an Sachverständigen und Ingenieuren, die durch Befugnisse der Regierung in der Lage sind, Projekte zur Optimierung des Trinkwassers durchzuführen. Dazu gehören Großanlagen, die verschmutztes Wasser aufbereiten können. Hinzu kommt der Bau von Kläranlagen, um verschmutztes Seen- und Flusswasser zu reinigen.
In Deutschland leidet die Wasserqualität unter baulichen Bedingungen. Ab dem Eintritt in die von Menschen benutzten Gebäude fließt das Wasser oft durch verschmutzte und rostige Rohre. Hier sind der Eigentümer und das Land für die Reinheit des Trinkwassers verantwortlich. Dennoch erfolgt keine Kontrolle: Die Reinheit des Trinkwassers bleibt unbestätigt.
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