Vortragsabend zu den Aktualisierungen im Energierecht seit der Energiewende 2011 am 19. September 2013 um 18:30 Uhr im Haus der Technik
Das Energierecht bleibt in Bewegung. Der Gesetzgeber hat mit den Reformen von 2011 und 2012 wichtige Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt. Diese Änderungen resultieren aus europarechtlichen Vorgaben und sind rechtliche Flankierungen der Energiewende nach der Fukushima-Katastrophe.
Der Vortrag des renommierten Energierechtlers Prof. Ulrich Büdenbender gibt einen umfassenden Überblick über die neuen rechtlichen Regelungen nach der Energiewende und deren Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis.
Die aktuell viel diskutierten technischen und ökonomischen Aspekte der Energiewende werden um die rechtlichen Dimensionen ergänzt.
Zielgruppen sind alle Fach- und Führungskräfte aus der Energiewirtschaft und der Energietechnikbranche.
Prof. Dr. Ulrich Büdenbender ist seit 1998 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Juristischen Fakultät der TU Dresden.
Seit 2007 ist Prof. Büdenbender zudem wissenschaftlicher Leiter des Moduls „Energierecht“ im berufsbegleitenden Master-Studiengang Energiewirtschaft des Haus der Technik mit Doppelabschluss der RWTH Aachen Universität und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Infos zum Master Energiewirtschaft unter www.hdt-university.de.
Weitere Informationen gibt es bei n.yalniz@hdt-essen.de