Wärmeversorgung mit Leistungspaket

Energie und Service gehören zusammen

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sup.- Stadtbewohner müssen sich um den Energienachschub zur Wärmeerzeugung keine großen Gedanken machen. Das Gas für die Heizung kommt durch Leitungen bedarfsgerecht ins Haus – ganz egal, wie hoch oder niedrig der individuelle Verbrauch gerade ist. Die Basis dieser Sicherheit ist eine Liefervereinbarung mit einem Versorgungsunternehmen bzw. mit den Stadtwerken. Dort gibt es natürlich auch eine zentrale Kontaktmöglichkeit für eventuelle Störfälle: Ein Anruf genügt, damit der Versorger die erforderlichen Maßnahmen einleitet. Auch Wärmekunden ohne Anschluss ans öffentliche Gasnetz wünschen solche umfassenden Liefer- und Service-Standards. Deshalb legen viele Nutzer der leitungsunabhängigen Energie Flüssiggas großen Wert auf einen Liefervertrag, der ihnen vergleichbare Leistungen garantiert.

Diese Art des Energiebezugs ist heute an jedem Standort in Deutschland eine praxisgerechte Option. Die Versorgungsunternehmen bieten ein komplettes Leistungspaket aus einer Hand, das neben den Lieferungen der Energie Flüssiggas in vorgeschriebener DIN-Qualität beispielsweise Beratung, Bedarfsanalyse, Tank-Installation, Wartungsaufgaben, Prüfbescheinigungen, einen 24-Stunden-Sicherheitsservice sowie eine Versorgungsgarantie auch bei lang anhaltenden Minusgraden umfasst. Um einen eigenen Tank müssen sich die Kunden bei diesem Liefermodell ebenso wenig kümmern wie um das erforderliche Fachpersonal für technische Abnahmen, Reparaturen oder für die zuverlässige Tankbefüllung. Dem Komfort einer Netzanbindung steht die verbraucherfreundliche Versorgung mit Flüssiggas in nichts nach, so dass heute auch an abgelegenen Standorten der Einsatz von zeitgemäßer Gasheiztechnik problemlos möglich ist.

Von Billig-Anbietern, die lediglich zur Tankbefüllung kommen, sind diese begleitenden Leistungen und Garantien natürlich nicht zu bekommen. Sie bieten nur Energie ohne Qualitätsanspruch. Heizungsbesitzer, die sich für eine Liefervereinbarung mit einem serviceorientierten Flüssiggasversorger entscheiden, erwarten aber gerade das umfangreiche Paket aus Sicherheit, Service und Versorgungsgarantie. Sie zahlen deshalb bewusst auch anteilig für die Investitionen des Flüssiggasversorgers in geschultes Personal, in Lager- und Transportlogistik sowie den maßgeschneiderten Lieferservice. Ein Qualitätsstandard, den Energie-Experten zur Zeit durch das Bundeskartellamt bedroht sehen. Dort wird versucht, die Zusatzleistungen eines Liefervertrages als preislich irrelevant zu definieren, so dass das Preisniveau der so genannten „Fliegenden Tank-Befüller“ als Maßstab zu gelten habe. Dass diese Einschätzung mit der seriösen Kalkulation einer Premium-Versorgung von Flüssiggas-Verbrauchern nicht vereinbar ist, liegt angesichts der umfangreichen Leistungspakete auf der Hand. Das Kartellamt will „Discountry“-Modelle erreichen, der Verbraucher will hingegen eine sichere, zuverlässige Energieversorgung.

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