Ein Entscheidungsbaum gibt wertvolle Hilfe
„Datenschutzbeauftragte“ sind im Bundesland Hessen seit der Verabschiedung des weltweit ersten Datenschutzgesetzes im Jahr 1970 in Organisationen eingebunden.
Bundesweit gibt es diese Position seit 1977 mit der Einführung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Seit dem 1. Januar 2006 haben Unternehmen, die einen DSB bestellen müssen, dies aber – aus welchen Gründen auch immer – unterlassen, mit Geldbußen (mittlerweile bis zu 50.000 Euro bzw. wenn der Gewinn aus der Unterlassung höher ist auch darüber hinaus) zu rechnen.
Die Frage, ob ein Unternehmen einen DSB bestellen muss, ist für die verantwortliche Stelle nicht immer sofort ersichtlich, da die Regelung über mehrere Paragraphen des BDSG verteilt ist.
Der Datenschutzexperte Roland Breda ist externer Datenschutzbeauftragter und hat die wichtigsten Fakten in einem Entscheidungsbaum für den Themenkomplex „betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ zusammengestellt:
http://roland-breda-dsb.de/entscheidungsbaum
Anmerkung für die Redaktionen: Abdruck frei. Beleg erbeten. Weitere Infos/Bilder:
Roland Breda Unternehmensberatung – externer Datenschutzbeauftragter –
Holzapfelstrasse 34, 41836 Hückelhoven, Tel.: 0 24 33 – 46 41, E-Mail: r.breda@roland-breda-dsb.de
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