Wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Ein Bausparvertrag kann als Sparanlage dienen oder auch durch günstige Zinsen bei der späteren Darlehensaufnahme nützen. Die Zuteilungsphase durchläuft jeder Bausparer. Erst wenn diese beendet ist, kommt es zur Auszahlung.

Hierfür muss der Vertrag zuteilungsreif sein. Wann Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt von der Laufzeit und der Ansparsumme ab. An die 50% der Bausparsumme müssen eingezahlt werden, bevor ein Baudarlehen in Anspruch genommen werden kann.

Die Zuteilung der Bausparverträge erfolgt monatlich durch die Bausparkasse. Um zu sehen, wer die Auszahlung erhält, wird eine Bewertungszahl errechnet. Dies erfolgt je nach Bausparkasse anders. Dann kommt es darauf an, wie viel Geld die Bausparkasse in dem Monat durch die anderen Bausparverträge zur Verfügung hat und wie viele Bausparverträge für die Darlehensphase in Frage kommen.

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, kann die angesparte Summe mit Zinsen ausgezahlt werden und der restliche Teil als Kredit beantragt werden. Dies kann jedoch auch um ein Jahr verschoben werden.
Es besteht auch die Möglichkeit nur einen Teil der Summe als Darlehen aufzunehmen.
Geschieht dies vor Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren, muss ein wohnwirtschaftlicher Zweck nachgewiesen werden. Der Nachweis kann ein Kaufvertrag oder auch ein Bauplan mit Kostenaufstellung sein.
Wird das Bauspardarlehen nach 7 Jahren in Anspruch genommen, steht es zur freien Verwendung zur Verfügung.

Wollen Sie gar kein Darlehen in Anspruch nehmen, erhalten Sie nur Ihre angesparte Bausparsumme und die Zinsen. Mehr über die Zuteilungsphase und Ratgeber zum Thema Bausparen finden Sie auf http://www.bausparvertrag-vergleich.de/ratgeber/zuteilungsphase/.