Bei der Entscheidung der Pflegestufe ist ausschlaggebend, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfe in Anspruch genommen wird, z. B. Körperpflege, Toilettengang, Mobilität etc.
Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes ist.
Nicht immer erfolgt eine korrekte Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes.
Hier kann ich Ihnen meine Hilfe bei den Formalitäten anbieten und Sie beratend begleiten sowie Ihnen Hilfestellung geben.
Sylvia Grünert
Zur Person:
– examinierte Krankenschwester
– Pflegedienstleiterin
– Qualitätsbeauftragte
– Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
– unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg@web.de oder info@pflegesg.de
www.pflegegutachten-zentrale.de