EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat erstmals dargelegt, wie sie die in Deutschland heftig umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ändern will. In einem Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z./Mittwochsausgabe) kündigte sie an, den Anwendungsbereich der Richtlinie künftig strikt auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwere Verbrechen zu beschränken. Nach derzeitigem EU-Recht sei auch eine Auswertung von Telekommunikationsdaten zur Verbrechensvorbeugung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich.
Das wolle sie abschaffen. Außerdem möchte Cecilia Malmström die Speicherdauer der Verbindungsdaten verkürzen und diese besser vor Hackerangriffen schützen. Die Kommissarin sagte der F.A.Z., sie werde den Gesetzesvorschlag, dem sowohl die EU-Staaten als auch das EU-Parlament zustimmen müssen, erst im nächsten Jahr vorlegen. Sie bekräftigte, dass Deutschland in der Zwischenzeit dazu verpflichtet sei, die Richtlinie in ihrer jetzigen Form ins nationale Recht zu übertragen. „Die Kommission kann da keine Ausnahme machen“, sagte sie und verwies darauf, dass Deutschland nunmehr das einzige EU-Land ist, das die Richtlinie nicht umgesetzt hat. Die Richtlinie verpflichtet Telekommunikationsfirmen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs bis 24 Monate zu speichern und den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.