Voraussetzungen zum Angeln

Was benötigt man alles?

  • eine bestandene Fischerprüfung
  • Fischereischein
  • Gewässerschein

Die Fischerprüfung

Um einen Angelschein beantragen zu dürfen, benötigt man eine bestandene Fischerprüfung bzw. Angelprüfung. Die Fischerprüfung wird in den verschiedenen Bundesländern teilweise unterschiedlich behandelt und und kann dementsprechend leicht oder schwer sein. In der Prüfung werden unterschiedliche Themenbereiche behandelt, wie beispielsweise die verschiedenen Fischarten, Erkrankungen von Fischen und Kenntnisse über die Gerätschaften, wie Angelrollen. Die bestandene Fischerprüfung gilt einganzes Leben lang.

Der Angelschein

Der Angelschein wird oftmals als Fischereischein bezeichnet. Diesen benötigt man, um überhaupt in einem Gewässer angeln zu dürfen. Mit diesem Schein, der von der jeweiligen Bundesregierung ausgestellt wird, ist man berechtigt in allen deutschen Gewässern zu angeln. Für den Angelschein gibt es gewisse Voraussetzungen, wie das Mindestalter von 13. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

Der Gewässerschein

Ohne Fischereischein erhält man keinen Gewässerschein.
Der so genannte Gewässerschein, auch als Fischereierlaubnisschein bezeichnet, ist eine wichtige Vorraussetzung, welcher die Erlaubnis nachweist, dass man angeln darf. In Deutschland ist das Fischereirecht Sache des jeweiligen Bundeslandes und somit wird der Gewässerschein von den Behörden des jeweilgen Landes ausgestellt. Die Gesetze bezüglich Angeln und Fischerei sind in jedem Bundesland anders. Daher gibt es keinen einheitlichen Schein für ganz Deutschland.

Gefahren der Fischwilderei

Ohne einen gültigen Gewässerschein macht man sich der Fischwilderei strafbar. Fischwilderei bezeichnet die Verletzung eines fremden Fischereiausübungsrechts. Dies geschiert durch unberechtiges Fischen odr indem man eine Sache beschädigt.

Vorteile eines Fischvereins

Wenn man Mitglied in einem Fischverein ist, darf man in allen Gewässern angeln, die dem Verein gehören. Wenn der Verein in einem der bekannten Dachverbänden Mitglied ist (z.B DAV oder VDSF), stehen alle freigegebenen Gewässer des Dachverbandes zur Verfügung. Diese Bereiche beziehen sich jedoch nur auf das Bundesland, in dem der Verein sesshaft ist.

 

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