Düsseldorf, 24. Mai 2012 – Erleidet der Ehemann einen schweren Schlaganfall, kann die Ehefrau selbstverständlich für ihn alle medizinischen Behandlungen organisieren, seine Konten verwalten und seine Betreuung übernehmen – dieser Meinung sind zumindest drei Viertel aller Deutschen. „Ein fataler Irrtum“, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. „Grund dafür ist, dass kein Volljähriger für einen anderen Entscheidungen treffen darf – es sei denn, dieser wurde von ihm selbst bevollmächtigt oder vom Betreuungsgericht für ihn als Betreuer bestellt.“ Im Klartext: Wer nicht vorsorgt – und das sind aktuell rund 90 Prozent aller Deutschen – läuft Gefahr, wichtige Entscheidungen über sein Leben Fremden zu überlassen.
Patientenverfügung eindeutig und situationsbezogen formulieren
Um dies zu vermeiden, sollte sich jeder Mensch frühzeitig über so genannte Vorsorge-verfügungen informieren. Dazu gehört zum einen die Patientenverfügung, mit der jeder für den Fall schwerer Krankheit oder eines Unfalls festlegen kann, ob, wie und wie lange er medizinisch behandelt werden möchte. „Mit dem 2009 dazu verabschiedeten Gesetz steht der Wille des Patienten uneingeschränkt im Mittelpunkt. Er ist bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Das legt das neue Gesetz ausdrücklich fest“, erläutert Capellmann. Aber nur wenn die Patientenverfügung „eindeutig“ und „situationsbezogen“ formuliert ist, weiß der behandelnde Arzt, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht. Missverständnisse können so von vornherein vermieden werden. Das ist im Sinne des Patienten, aber auch im Sinne des Arztes, der sich wegen Körperverletzung strafbar machen kann, wenn er den schriftlich formulierten Willen des Patienten missdeutet oder missachtet. Nur mit einer klar und eindeutig formulierten Patientenverfügung erhält der Arzt eine klare Handlungsanweisung und der Wille des Patienten wird umgesetzt.
Vorsorgevollmacht für Vertrauensperson
Wenn jemand sicher gehen will, dass nicht ein fremder, staatlich bestellter Betreuer die Entscheidungen trifft, sondern Angehörige oder Freunde, muss er eine Patientenverfügung, aber auch das zweite wichtige Dokument, eine Vorsorgevollmacht, verfassen. Nur dann bestimmt er selbst, wie er behandelt werden möchte und wer ihn betreuen und für ihn entscheiden soll.
Die Vorsorgevollmacht sichert, dass die Vertrauensperson sich auch um die Angelegenheiten des Betroffenen kümmern kann, denn sie schließt die Anordnung einer Betreuung durch eine möglicherweise fremde Person durch das Betreuungsgericht aus und damit die regelmäßige Kontrolle durch und die Berichterstattung an dieses Gericht. Die Vertrauensperson darf bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht auch Entscheidungen bezüglich des Vermögens treffen. „Viele Entscheidungen betreffen direkt oder indirekt auch die Angehörigen, entziehen sich bei Bestellung eines fremden Betreuers aber gänzlich deren Einfluss“, gibt Capellmann zu bedenken. In vielen Fällen muss der Betroffene den Betreuer zudem aus eigenen Mitteln bezahlen.
Zeit nehmen und Vorsorgeverfügungen sorgfältig prüfen
„Für seine Vorsorgeverfügungen sollte sich jeder Zeit nehmen, um bevollmächtige Personen auszuwählen und Inhalte sorgfältig zu prüfen“, so Capellmann. Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Tag gültig, an dem sie unterschrieben wird. Und eine rechtssichere Patientenverfügung erfordert die eindeutige und situationsgebundene Formulierung. Hilfreiche Dokumentenvorlagen zu beiden Vorsorgeverfügungen stehen beispielsweise bei der Monuta zum Download bereit (hier). Information und Beratung erhalten Interessierte auch bei der Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen oder auf einem der bundesweit durchgeführten Vorsorgeabende. „Die Beschäftigung mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder der Trauerfall-Vorsorge mag zunächst schwer fallen. Sie wird aber belohnt mit dem guten Gefühl, alles geregelt zu haben und bis ins hohe Alter selbstbestimmt zu handeln“, so Capellmann.
Monuta Versicherungen, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Monuta Uitvaartzorg en -verzekeringen N.V, bietet ihre Trauerfall-Vorsorge seit Juli 2007 auch in Deutschland an. Da Monuta sich als Treuhänder für seine Kunden versteht, umfasst die Produktpalette neben der reinen Versicherung bzw. der finanziellen Absicherung zusätzliche Services und Leistungen. Deutschlandweit wird dabei mit ausgewählten, qualitätsgeprüften Partnern vor Ort zusammengearbeitet. In den Niederlanden ist die im Jahr 1923 gegründete Monuta Uitvaartzorg en -verzekeringen N.V. der Marktführer für die Trauerfall-Vorsorge. Das Unternehmen betreut dort über 1,1 Millionen Kunden und verwaltet ein Portfolio von mehr als 5 Milliarden Euro.
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