VOB/B-Intensivseminar zu Nachträgen, Abrechnung und Mängelhaftung am 24.-25. Sept. 2013 und 26.-27. Nov. 2013 im Haus der Technik, Essen

Wirtschaftlichere Baustellen durch mehr Rechtssicherheit – Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung anhand von Praxisbeispielen gekonnt handhaben

 

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Geltung der VOB/B in Bauverträgen mit Auftragnehmern zu vereinbaren. Auch in Bauverträgen privater Auftraggeber wird zwischen den Vertragsparteien häufig die Geltung der VOB/B vereinbart, allerdings muss dann die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen werden. Denn wenn zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Anwendung der VOB nichts vereinbart wurde, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag.

 

Freiberufliche und angestellte Ingenieure, Architekten und kaufmännische Mitarbeiter, Auftraggeber und Auftragnehmer werden im HDT-Seminar Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B am 24.-25. Sept. 2013 und am 26.-27. Nov. 2013 in Essen intensiv und praxisgerecht geschult über Anspruchsvoraussetzungen von Nachträgen bei Einheits- und Pauschalpreisverträgen und die Voraussetzungen der Wirksamkeit von AGB  (ZVB; BVB). Herr RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln wird diejenigen Regeln vertiefen, die der  Klärung von Abwicklungsproblemen bei der Abnahme der Bauleistungen dienen, sowie die Abrechnung der Vergütung bei Mängelproblemen.

 

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.

unter information@hdt-essen.de

Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter

www.hdt-essen.de/W-H040-09-320-3