Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuer

Vorteile für KMU durch ein Energieaudit DIN EN 16247-1

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über den Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuern sparen, zum Beispiel wenn Sie mit einem zertifizierten Energieberater wie der visalvis GmbH in Aschaffenburg ein Energieaudit DIN EN 16247-1 durchführen. Teilweise liegt die Ersparnis bei mehreren tausend Euro pro Jahr. Der Hauptzweck, die Energieeinsparung  und verbesserte Energieeffizienz, geht damit einher. Messtechnische Auswertungen und Potenzialverbesserungen werden im Nachweisverfahren realisiert.

Damit der Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuer kurzfristig geltend gemacht werden kann, müssen Unternehmen die Vorgaben der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) erfüllen, die erst seit August 2013 in Kraft ist (http://www.visalvis.de/energieaudit-din-16247).

Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an Betriebe, die von Entlastungen bei Strom- und Energiesteuern profitieren wollen“, erklärt Joachim Kraft von der visalvis GmbH Energieeffizienz und Energiemanagement Beratung, Aschaffenburg.

Vereinfachte Einführung in 2013 möglich

Man unterscheidet bei der Verordnung zwischen dem Regelverfahren ab 2015 und einer Einführungsphase in den Jahren 2013 und 2014. In der Einführungsphase sieht sie weniger aufwändige Nachweismöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen vor.

Bei kleineren Unternehmen, also solchen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen, ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beziehungsweise die Einführung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV ausreichend.

Erfahrene Partner bei der Einführung

Als unabhängiges Beratungsunternehmen führt die visalvis GmbH alle erforderlichen Arbeiten zur erfolgreichen Testierung durch: so z. B. Nachweis eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 beziehungsweise eines alternatives Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV. Natürlich auch die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Mit weiteren akkreditierten Partnern sorgt visalvis für die notwendigen Testate und eine erfolgreiche Antragstellung beim Hauptzollamt.

Weitere Informationen: visalvis GmbH, Würzburger Straße 152, 63743 AschaffenburgTelefon: 06021-439163-0, E-Mail: info@visalvis.de, Internet: www.visalvis.de