1. Das Auto verschenken
Es scheint sinnvoll, ein Auto an Bastler zu verschenken, die auf diesem Wege noch Ersatzteile gewinnen können. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten: Wird das Auto zu genau diesem Zweck
verschenkt, kann es als unsachgemäße Entsorgung eingestuft werden. Das ist unzulässig und gilt als Ordnungswidrigkeit, da gegen das Abfallgesetz verstoßen wird. Sollten zusätzlich beim Zerlegen des Fahrzeugs Flüssigkeiten in den Boden gelangen, kann daraus sogar eine Straftat werden.
Verschenken ist daher nur eine Möglichkeit, wenn das Auto tatsächlich auch wieder fahrbereit gemacht wird oder durch den neuen Halter eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt wird. Passieren Fehlern beim Verschenken, haftet der letzte Autohalter. Daher achten Sie auf folgende Formalitäten bei der Schenkung:
- Schließen Sie über die Schenkung einen Vertrag
- Nehmen Sie die Daten des Beschenkten auf und prüfen Sie seine Identität
- Nehmen Sie einen Halterwechsel bei der Zulassungsstelle vor
Für den Halterwechsel geben Sie das Kennzeichen, Name und Anschrift des
Beschenkten sowie eine Bestätigung ab, dass die Zulassungsbescheinigungen eins und zwei
übergeben haben.
Verschenken Sie Ihr Fahrzeug am besten nur, wenn Sie sicher sind, dass es zulässig ist und das Fahrzeug nicht unsachgemäß entsorgt wird. Der zunächst einfach erscheinende Weg, sein altes oder defektes Fahrzeug kostenlos weiter zu geben, ist im Detail doch nicht so leicht.
2. Das Auto verschrotten lassen
Wenn Sie Ihr Auto verschrotten lassen, werden dem Fahrzeug ebenfalls verwertbare Teile entnommen, die als Ersatzteile weiter verkauft werden. Der Rest des Fahrzeugs wird platzsparend gepresst, um dann im Recycling-Verfahren weiter aufbereitet zu werden. Fahrzeuge enthalten viel Metall, das als Rohstoff wieder gewonnen wird.
Um Ihr Fahrzeug verschrotten zu lassen, können Sie es direkt zu einem Autoverwerter bringen. Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit, wenden Sie sich an einen mobilen Dienst zur Autoverschrottung. Hierbei wird Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen verladen und abtransportiert und anschließend an einen Autoverwerter überführt. In der Regel ist dieser Service kostenlos und Sie sparen den Aufwand, Ihr Fahrzeug selbst zum Verwerter zu bringen. Damit Sie sicher sind, dass eine ordentliche Entsorgung stattgefunden hat, fragen Sie nach einem Verwertungsnachweis, der die sachgerechte Entsorgung bescheinigt.
3. Das Fahrzeug an den Hersteller zurück geben
Nach der Altfahrzeugverordnung dürfen Fahrzeuge nur bei zugelassenen Annahmestellen entsorgt werden. Dazu zählen seit 2007 auch Hersteller von Autos. Diese dritte Möglichkeit der Autoentsorgung bietet sich vor allem dann an, wenn Ihr Auto noch zugelassen und fahrbereit ist. Das Auto muss für die Rücknahme angeliefert werden. Ist dies nicht möglich, tragen Sie die Kosten für den Transport.
Für die Altfahrzeugrücknahme wenden Sie sich an einen Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers. Fragen Sie vorher nach, ob der Service bei der konkreten Anlaufstelle angeboten wird. Manche Hersteller haben Hotlines eingerichtet, um Ihnen bei der Suche nach einer Annahmestelle Auskunft geben zu können.
4. Das Auto verkaufen
Sofern Ihr Fahrzeug noch nicht reif für den Schrottplatz ist, kommt als vierte Möglichkeit ein Verkauf in Frage. Über Anzeigen in lokalen Zeitungen oder Online-Plattformen werden viele Gebrauchtwagen angeboten. Auf diesem Wege finden Sie möglicherweise einen Käufer, der die Reparatur durchführen oder selbst übernehmen kann.
Ähnlich wie beim Verschenken, achten Sie auf ein paar Dinge, um den Halterwechsel und einen Haftungsübergang zu bewirken.
- Bereiten Sie einen Kaufvertrag vor (eine Mustervorlage erhalten Sie zum Beispiel beim ADAC )
- Überprüfen Sie die Angaben zur Identität des Käufers
- Treffen Sie eine Vereinbarung, wer die Ummeldung vornimmt
Falls Sie einen Unfallwagen verkaufen sind Sie als Verkäufer sind verpflichtet, Auskunft über die Unfallschäden zu geben – am besten mit Unterlagen eines Sachverständigen oder einer Werkstatt.
Neben dem reinen Privatverkauf kommen als Käufer Autohändler in Frage, die Fahrzeuge exportieren. Viele Gebrauchtwagen, die in Deutschland schwer zu verkaufen sind, werden in anderen Ländern noch gerne gefahren. Um eine unsachgemäße Entsorgung zu verhindern ist der Export von Schrottautos nicht gestattet, es muss sich um einen Gebrauchtwagen handeln.
Dieser vier Möglichkeiten bieten sich an, wenn Sie ein Fahrzeug zu entsorgen haben. Welchen Weg Sie wählen hängt vor allem davon ab, ob Ihr Fahrzeug noch fahrbereit ist und wie viel Aufwand Sie mit der Entsorgung haben möchten.