Verletzt sich ein Beamter bei einem betrieblichen Fußballturnier, so stellt dies einen Dienstunfall dar, wenn das Turnier im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen dient.
In einem vor kurzem vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ging es um die Anerkennung einer Sportverletzung als Dienstunfall. Der Kläger war für die Deutsche Post als Paketzusteller im Raum Koblenz tätig. Bei Teilnahme am jährlichen Brief-Cup des FC Deutsche Post erlitt er im Mai 2010 bei einem Sturz einen Bänderriss in der rechten Schulter. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland lehnte den von ihm gestellten Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall ab.
Das VG Trier gab dem Kläger in seinem Urteil Recht. Bei dem Fußballspiel habe es sich um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt, die von dem Dienstvorgesetzten ausdrücklich gebilligt worden sei. Das Fußballturnier sei als Projekt der Deutschen Post ausgelegt, das dem dienstlichen Interesse der Motivation der Mitarbeiter diene. Es habe im Sinne der Marke den Zusammenhalt, die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen fördern sollen.
Der konkrete Veranstaltungszweck sei ausdrücklich darin begründet, die Mitarbeiter mit der Marke Deutsche Post zu identifizieren. Ferner habe die Beklagte die Teilnahme finanziert. Die Teilnahme am Spiel und mithin der erlittene Unfall seien daher insgesamt dem dienstlichen und nicht dem privaten Lebensbereich des Beamten zuzurechnen.
VG Trier, Urteil vom 09.08.2011 – 1 K 283/11.TR
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