VG Bremen: Bio-Siegel darf auch für Futtermittel verwendet werden

Futtermittel für Heimtiere dürfen mit dem sog. „Bio-Siegel“ gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden. Das Öko-Kennzeichengesetz gilt nicht nur für Lebensmittel.

Das Land Bremen hatte einem Unternehmen, das u.a. Futtermittel für Heimtiere produziert und diese mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“ kennzeichnet, den Vertrieb dieser Produkte untersagt. Die hiergegen erhobene Klage des Unternehmens beim Verwaltungsgericht Bremen hatte Erfolg.

Das Unternehmen dürfe das Öko-Kennzeichen auch für Heimtierfuttermittel verwenden, solange nur die Voraussetzungen nach der EG-Öko-Verordnung erfüllt seien. Dies war im entschiedenen Fall unstreitig. Das Öko-Kennzeichengesetz gelte nicht nur für Lebensmittel. Eine solche Einschränkung lasse sich dem Gesetz nicht nehmen. Darüber hinaus verstoße das Verbot gegen die in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.

VG Bremen, Urteil vom 15.09.2011 (Az.: 5 K 558 / 11

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