Futtermittel für Heimtiere dürfen mit dem sog. „Bio-Siegel“ gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden. Das Öko-Kennzeichengesetz gilt nicht nur für Lebensmittel.
Das Land Bremen hatte einem Unternehmen, das u.a. Futtermittel für Heimtiere produziert und diese mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“ kennzeichnet, den Vertrieb dieser Produkte untersagt. Die hiergegen erhobene Klage des Unternehmens beim Verwaltungsgericht Bremen hatte Erfolg.
Das Unternehmen dürfe das Öko-Kennzeichen auch für Heimtierfuttermittel verwenden, solange nur die Voraussetzungen nach der EG-Öko-Verordnung erfüllt seien. Dies war im entschiedenen Fall unstreitig. Das Öko-Kennzeichengesetz gelte nicht nur für Lebensmittel. Eine solche Einschränkung lasse sich dem Gesetz nicht nehmen. Darüber hinaus verstoße das Verbot gegen die in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.
VG Bremen, Urteil vom 15.09.2011 (Az.: 5 K 558 / 11
Weitere Artikel aus dem Bereich Recht und Steuern unter:
http://www.lawmarket.de/articles#article_70
Kostenlos und unverbindlich Rechtsfrage ausschreiben unter:
http://www.lawmarket.de/reverse_auction_wizard/new_or_template
LAWMARKET UG haftungsbeschränkt
Erich Gensmantel
Ulmenstraße 6
73460 Hüttlingen
Tel:+49 (0 7361 / 8292507
Fax:+49 (03221-2329940
info@lawmarket.de
www.lawmarket.de