Wer ein Darlehen mit Tilgungsaussetzung in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte jetzt die Finanzierung prüfen.
Jedes Unternehmen muss laufend Investitionen vornehmen, wenn es am Markt bestehen möchte. Das beginnt bei der Einrichtung einer Arztpraxis und führt bis zu DAX Unternehmen, die neue Produktionsmittel anschaffen und Forschung vorantreiben. Auf lange Sicht ist es in vielen Fällen sinnvoll, solche Aufwendungen über ein Gewerbedarlehen zu finanzieren. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden, wenn die Unternehmen wirtschaftlich gut aufgestellt sind und die Raten für den Kredit problemlos aufbringen können.
Findige Unternehmen suchen selbstverständlich nach Lösungen, um möglichst geringe Mittel aus dem laufenden Betrieb für die Kreditkosten aufwenden zu müssen. Da kam ein besonderes Finanzierungsmodell sehr gelegen: Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung. Das Prinzip dahinter: Während der Laufzeit zahlen die Kreditnehmer lediglich die Zinsen, die Tilgung wird zum Ende der Laufzeit fällig. Diese wird dann jedoch nicht aus betrieblichen Mitteln geleistet, sondern aus den Auszahlungen einer eigens für diesen Zweck abgeschlossenen Lebensversicherung eines Eigentümers.
Warum Lebensversicherungen Unternehmen gefährden können.
Doch die vermeintlich clevere Finanzierung wird für viele Unternehmen jetzt zu einem ernsten Risiko. Der Grund dafür ist die Höhe der Auszahlung der Versicherungen. In vielen Fällen liegt sie weit unter dem Wert, mit dem man bislang kalkuliert hat. Die Tilgung des Darlehens muss natürlich trotzdem erfolgen und da stellt sich die Frage: Sind betriebliche Mittel in ausreichender Höhe verfügbar, um die Finanzierungslücke zu schließen? Ist das nicht der Fall, muss entweder ein neuer Kredit aufgenommen werden, sofern das überhaupt möglich ist, oder die Insolvenz droht. Und diese Gefahr kann sogar für Entscheider und Berater des betroffenen Unternehmens ein Risiko werden. Wird nicht rechtzeitig erkannt, dass die Finanzierung eventuell scheitert und ausreichende Vorsorge getroffen, droht laut StaRUG die persönliche Haftung.
Experten raten zur Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Entscheider und Berater von Unternehmen sollten also dringend prüfen, ob in ihren Unternehmen ein Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung existiert und ob dieses mit einer Lebensversicherung rückabgesichert ist. Ist dies der Fall, sollte zuverlässig sichergestellt werden, ob die zugesagten Auszahlungen realistisch sind und ob sie für die Tilgung ausreichen. Bestehen daran Zweifel, gilt es zu handeln, um eine mögliche Insolvenz zu vermeiden und das persönliche Haftungsrisiko zu minimieren. Möglich ist dies beispielsweise durch die Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Vertragshilfe24 unterstützt bei der Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Die Rückabwicklung bietet die Chance auf eine höhere Auszahlung als bei Kündigung oder Verkauf des Vertrages. Wichtig ist, dass sie durch einen professionellen Dienstleister mit der entsprechenden Expertise durchgeführt werden kann. Ein solcher Dienstleister ist beispielsweise die Vertragshilfe24. Das Verbraucherportal bietet einen kostenlosen Vertragsrechner an, durch den man in wenigen Minuten ermitteln kann, ob eine Rückabwicklung möglich ist. https://vertragshilfe24.de/rechner/
Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.
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