Verteidigung plädiert für lebenslange Haft im „Maskenmann“-Prozess

Im Prozess um den sogenannten „Maskenmann“ hat die Verteidigung eine lebenslange Haftstrafe für den 41-jährigen Martin N. gefordert. „Eine anschließende Sicherheitsverwahrung ist aber nicht nötig“, sagte der zuständige Verteidiger vor dem Landgericht Stade und widersprach in diesem Punkt der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Doch nach Ansicht des Verteidigers habe Martin N. mit seinem Geständnis maßgeblich zur Aufklärung der Verbrechen beigetragen. Der als „Maskenmann“ bekannt gewordene Pädagoge wird beschuldigt jahrelang nachts mit einer schwarzen Sturmhaube getarnt in Häuser, Zeltlager und Ferienheime eingedrungen zu sein, um sich an kleinen Jungen zu vergehen. Martin N. hatte im Oktober vor Gericht die Morde an Dennis K., Dennis R. und Stefan J. sowie mehrere Fälle sexuellen Missbrauchs gestanden. Das endgültige Urteil wird für Ende Februar erwartet.