Amerikanische Ermittler haben sich als Auftragskiller angeboten. Erschreckend, dass diese junge Frau für die Auszahlung der Versicherungssumme skrupellos Ihren Partner töten lassen wollte: Hier das Video.
Zwei Mal trifft sie den Hitman, um Konditionen zu besprechen, in einem Auto. Sie wirkt erschreckend entspannt dabei. Nur bei dem zweiten Treffen, bittet sie den Ermittler, noch ein wenig Zeit verstreichen zu lassen, um noch Zeit mit Ihrem Partner verbringen zu können. Der Killer soll dabei erst nach der Auszahlung der Versicherungssumme entlohnt werden. Anstelle von schönen Reisen erleben wird die Dame nun wohl sehr lange hinter schwedischen Gardinen verbringen müssen.
Die Auszahlung von Kapital- oder Risikolebensversicherungen hätte auch nicht erfolgen können, wenn im Nachhinein die Schuld der Frau heraus gekommen wäre.
Solche Fälle sind sicher die absolute Ausnahme, jedoch sollte man Aufmerksamkeit walten lassen, wenn ein Rosenkrieg ausartet. Wer z. B. aus steuerlichen Gründen eine Risikolebensversicherung „über Kreuz“ abgeschlossen hat, bei der jeder den Tod des anderen versichert und dann der Begünstigte ist, der fühlt sich bei einer Trennung sicher nicht mehr so wohl mit dieser Wahl.
Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbst zu töten, und vorher noch eine Lebensversicherung für die Angehörigen abschließen will, wird endtäuscht: in Deutschland schließen die Anbieter nach einer gesetzlichen Regelung seit 2008 die Auszahlung der Versicherungssumme nach einem Suizid innerhalb der ersten drei Jahre aus. Auch davor hatten die meisten Gesellschaften solche Suizidklauseln festgelegt. Bei der Kapitallebensversicherung wird nach dem Selbstmord des Versicherten nur der Rückkaufwert abzüglich der Verwaltungskosten erstattet.
Moralisch fragwürdig ist die Nichtauszahlung, wenn ein tödlich Erkrankter Mensch unter Schmerzen sein Leben frühzeitig beendet.