Welche Arten der Versicherungen werden von Gassigänger benötigt? Reicht die private Hundehaftpflicht des Hundehalters? Ist der Gassigang über die Privathaftpflicht des Gassigängers mitversichert? Benötigt man spezielle Versicherungen? Diese und ähnliche Fragen stellen sich Gassigänger jeden Tag.
Gerade für Hundesitter ist die richtige Versicherung oft entscheidend
Leider sind diese Fragen nicht pauschal zu beantworten, denn es kommt auf die jeweilige Situation an. Um dies ein wenig zu verdeutlichen haben wir einmal ein paar Fälle skizziert:
1.Fall:
Der Hund gehört einer Familie mit 2 Kindern. Geht die Ehefrau, der Ehemann oder einer der beiden Kinder mit dem Hund spazieren, so benötigt man eine private Hundehaftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden an dritten Personen auf. Reisst der Hund sich zum Beispiel von der Leine und läuft auf die Straße und ein Auto muss ausweichen und verursacht so einen Verkehrsunfall, kommt die Hundehaftpflicht für den Schaden am Auto und auch für eventuelle Verletzungen von Personen auf. Nicht versichert sind hier Schäden, die die Eigentümer selber erleiden. Sollte der Hund z.B. einen der Besitzer beissen, so ist dies nicht über die Versicherung abgedeckt, da sie ja Besitzer des Hundes sind. Je nach Versicherungssumme kostet diese Versicherung ab EUR 50,00 pro Jahr.
2.Fall:
Wie Fall 1, der Hund gehört also einer Familie mit 2 Kindern. Da alle 4 Personen jedoch an einem Tag verhindert sind bitten diese die Nachbarin eine Runde mit dem Hund zu gehen. Sollte sich ein Schadensfall wie im ersten Fall ereignen, so ist dieser genauso abgesichert. Alle Schäden an dritten Personen sind weiterhin abgesichert. Einzige Voraussetzung ist, daß der Versicherer die „Hütung durch fremde Personen“ mitversichert hat. Dies ist aber bei nahezu allen Tarifen auf dem deutschen Markt der Fall. Sollte die Nachbarin jedoch vom Hund gebissen werden und diese kann gegen den Hundehalter Haftpflichtansprüche geltend machen, so ist dies auch in der Hundehaftpflicht mitversichert. Wichtig ist jedoch, daß es sich um einen „Freundschaftsdienst“ handelt und die Nachbarin kein Entgelt für das Ausführen des Hundes erhält.
3. Fall:
Sie sind Hundesitter und beaufsichtigen Hunde gegen ein kleines Entgelt. Versicherungstechnisch spielt es keine Rolle wie hoch das Entgelt ist – also egal ob Sie 5 Euro pro Tag oder 30 Euro pro Tag erhalten – es besteht kein Versicherungsschutz mehr über die private Hundehaftpflicht des Halters. Sie sind verantwortlich für den Hund und müssen für Schäden aufkommen, die der Hund einem Dritten zufügt – sowohl bei Personenschäden als auch bei Sachschäden. Nehmen wir noch einmal das Beispiel aus den ersten beiden Fällen – Sie müssen für den Schaden am Auto aufkommen aber auch für eventuelle Personenschäden. Sollte der Hund dabei Verletzungen erleiden, so sind Sie auch für Sie haftpflichtig zu machen. Um sich gegen diese Schadensansprüche zu schützen benötigen Sie eine Hundesitterhaftpflicht. Diese gibt es in verschiedenen Ausführungen (Hüten bis 5, 10 oder 15 Hunden gelichzeitig) und beinhaltet zusätzlich noch die Privathaftpflicht für den Hundesitter und seine Familie. Wichtig: Sitten Sie Hunde in der Wohnung des Halters und dieser gibt seinen Wohnungsschlüssel in Ihre Obhut, müssen Sie darauf achten, dass auch so genannte Schlüsselschäden mitversichert sind. Verlieren Sie den Wohnungsschlüssel sind Sie u.a. für den Austausch des Schlosses haftbar zu machen.
4. Fall:
Sie führen Hunde eines Tierheims aus. Zum einen kann sich das Tierheim gegen Schadensersatzansprüche aus dieser Tätigkeit versichern – dies setzt aber meist eine Mitgliedschaft in diesem Tierschutzverein voraus – oder Sie können selber eine entsprechende Versicherung abschließen. Viele Tierschutzvereine/Tierheime sind sich diesem Risiko nicht bewusst und haben daher keine entsprechende Versicherung. Um das Risiko selber abzusichern benötigt man eine „Gassigeher-Haftpflicht für Tierheimhunde“. Diese kostet ca. 30 Euro pro Jahr und ist selbstverständlich nicht tiergebunden, d.h. es ist egal welchen Hund Sie ausführen.
Fazit: Es ist sehr schwer versicherungstechnisch alle Einzelfälle pauschal darzustellen – jeder Fall hat immer wieder Besonderheiten. Wir empfehlen sich im Vorfeld zu informieren welche Versicherung man benötigt. Die besten Angebote und die beste Beratung findet man bei Anbietern, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Nicht jeder Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler kennt sich mit diesen Themen aus, da die meisten andere Schwerpunkte haben. Informieren Sie sich also welche Referenzen der Anbieter hat und ob diese Absicherung auch der Schwerpunkt der täglichen Arbeit ist. Ein Anbieter, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat ist z.B. die Puntobiz GmbH mit Sitz in Hürth. Weitere Informationen sind unter www.tierversicherung.biz erhältlich.
tierversicherung.biz wurde im Jahr 2003 vom unabhängigen und freien Versicherungsmakler Puntobiz GmbH als Marke ins Leben gerufen. Auf dem gleichnamigen Online-Portal finden Tierhalter und Vereine die richtige Versicherung für ihre vierbeinigen Lieblinge sowie zahlreiche Informationen zu Tarifen, Vertragsoptionen und gesetzlichen Hintergründen. Für Versicherte hält tierversicherung.biz zudem Online-Formulare für den Schadensfall parat.
Die verschiedenen Tarife der Hundeversicherung, Katzenversicherung und Pferdeversicherung können per Online-Rechner und informativem Lexikon einfach miteinander verglichen werden. Bei weiterführenden Fragen oder der Suche nach Tarifdetails und der optimalen individuellen Lösung hilft das Team von tierversicherung.biz auch gern per E-Mail und Telefonsupport weiter. Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der Rufnummer 0 22 33 / 99 07 60 50 erreichbar.
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